Walfangstatistik 


Dänische Regierung boykottiert Schutz der Wale und Delfine auf den Färöer-Inseln im CMS-Übereinkommen (Bonner Konvention)

Während die dänische Regierung einerseits immer wieder auf die Autonomie der Färöer-Inseln als Nicht-EU-Mitglied verweist, sperrte Dänemark sich für die Färöer-Inseln wiederholt bei dem internationalen Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS-Übereinkommen/Bonner Konvention). Folgende Einwände und Vorbehalte hat Dänemarks unter den Punkten 6 bis 9 bezüglich der Färöer-Inseln eingebracht:

6
Dänemark hat am 5. August 1982 erklärt, dass das Übereinkommen bis auf weiteres keine Anwendung auf die
Färöer und Grönland findet.
7
Dänemark hat am 7. April 1989 die Erstreckung des Übereinkommens auf die Färöer notifiziert. Die Erstreckung auf die Färöer ist am selben Tage wirksam geworden.
8
Dänemark hat am 20. Dezember 2002 folgenden Vorbehalt notifiziert: „Die Regierung von Dänemark teilt hiermit nach Artikel
XI Absatz 5 des Übereinkommens mit, dass sie einen Vorbehalt dahin gehend anbringt, dass die Änderungen der Anhänge I und II des Übereinkommens hinsichtlich der vorstehend aufgeführten Walarten auf die Färöer und die sie umgebenden Gewässer keine Anwendung finden. Aufgrund des von der Regierung von Dänemark bei Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde zu dem Übereinkommen im Jahre 1982 angebrachten territorialen Vorbehalts werden die Änderungen auch nicht auf Grönland und die es umgebenden Gewässer Anwendung finden.“
9
Dänemark hat am 17. Februar 2006 einen Vorbehalt zum Übereinkommen erklärt:
„Unter Bezugnahme auf Artikel XI Absatz 5 des Übereinkommens legt Dänemark hiermit hinsichtlich der Aufnahme von Riesenhaien einen territorialen Vorbehalt im Hinblick auf die Färöer ein. Die Behörden der Färöer sind der Auffassung, dass Angelegenheiten der Erhaltung und Bewirtschaftung von Fischbeständen einschließlich Haien in den Zuständigkeitsbereich der einschlägigen regionalen Fischereiorganisationen wie beispielsweise der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC), der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) und der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischarten des Atlantiks (CICTA) fallen. Diese Organisationen fassen auf der Grundlage der regionalen Fischbestände auf regionaler Ebene Beschlüsse über Angelegenheiten der Erhaltung und Bewirtschaftung. Aufgrund eines Vorschlags von Dänemark (betreffend die Färöer und Grönland) gab die NEAFC auf ihrer Jahrestagung im November 2005 auf der Grundlage von Informationen vonseiten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) eine Empfehlung ab, der zufolge 2006 der Fischfang von Riesenhaien im Übereinkommensgebiet der NEAFC zu untersagen ist und die Vertragsparteien ersucht werden, dem ICES Daten einschließlich Fischereidaten zur Verfügung zu stellen, um ihm zu ermöglichen, den Zustand des Bestands weiter zu bewerten."
 
Das Bundesamt für Naturschutz schreibt zum CMS/ Bonner Konvention:

"Besonders wandernde Tierarten sind aufgrund ihrer teilweise sehr großen Aktionsradien auf einen international koordinierten Schutz angewiesen. Dieses Ziel wird durch das Bonner Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten (Convention on Migratory Species; CMS) verfolgt, welches 1983 in Kraft trat. Das Abkommen regelt den Schutz wandernder Tierarten über politische Grenzen hinweg, schließt aber eine nachhaltige Nutzung einiger Arten nicht aus.

Von der Regelung der Bonner Konvention werden wandernde Arten erfasst. Hierunter sind Gesamt- oder Teilpopulationen wild lebender Arten zu verstehen, von denen ein bedeutender Anteil zyklisch und vorhersehbar mindestens eine politische Grenze überschreitet. Innerhalb eines Staates lebende und wandernde Arten werden von dem Abkommen nicht erfasst.

Weltweit gibt es etwa 4.000 bis 6.000 wandernde Tierarten, die in regulären Intervallen zu Nist,- Überwinterungs-, Nahrungs-, oder Fortpflanzungsorten wandern. ...  Daneben umfasst das Abkommen auch Meeressäuger (Wale, Delfine, Robben), Reptilien (z.B. Meeresschildkröten) und Landsäuger wie Fledermäuse oder Antilopen. Auch diverse Fischarten wandern. So werden durch die Bonner Konvention auch Aale und Lachse geschützt. Manche Arten wandern tausende von Kilometern, um ihre Winter- oder Sommerquartiere zu erreichen (Anm.: dazu gehören auch die auf den Färöer-Inseln bejagten Grindwale und andere Delfinarten).

Daten zu Verbreitungsgebieten und Wanderrouten wandernder Tierarten bietet das Weltregister wandernder Tierarten - Global Register of Migratory Species  (GROMS), das eine Referenzliste von 4.430 wandernder Wirbeltierarten bereithält. Es dient der Unterstützung der Bonner Konvention und wurde im Rahmen eines F+E -Vorhabens in Zusammenarbeit mit dem  Zoologischen Forschungsmuseum Alexander Koenig in Bonn erstellt. Es wurde u.a. eine globale Analyse der wandernden und bestandsbedrohten Arten erarbeitet, die bis dahin nicht durch die Bonner Konvention erfasst wurden."

Der auf den Färöer-Inseln bejagte Grindwal (Globicephala melas), der Große Tümmler (Tursiops truncatus) und der Weißseitendelfin (Lagenorhynchus acutus) ist in Anhang II der Bonner Konvention gelistet. Der Schutz der Arten des Anhang II soll durch Regionalabkommen geregelt werden, die die betreffenden Arealstaaten untereinander schließen sollen. In diesem Zusammenhang fungiert die Bonner Konvention als Rahmenkonvention, die Mindestanforderung für die Ausgestaltung der separaten und eigenständigen Regionalabkommen stellt. Neben den Regionalabkommen wurden auch sogenannte Verwaltungsabkommen für einzelne Arten zwischen den Regierungen einzelner Staaten geschlossen. Die Bonner Konvention hat solche Verwaltungsabkommen mit deutscher Beteiligung z.B. für die Großtrappe und den Seggenrohrsänger initiiert.

 


Ausführlicher Bericht der Organisation Projekt Walschutzaktionen (ProWal) über den Färöer-Walfang


Heart of Darkness - A report about whaling on Faroe-Island by Helene Hesselager O'Barry (engl.)

(Helene Hesselager O’Barry is a Danish animal rights activist and writer and the women of Ric O'Barry)


 Infos und Links aktuell

 

Div. Medien-Meldungen zum Waltöten auf den Färöer-Inseln

Medienmeldungen 2013 und Vorjahre