Text der Strafanzeige (Deutsch, Englisch, Spanisch)

Bestätigung der zuständigen Staatsanwaltschaft Kopenhagen (Dänemark) über die weitere Bearbeitung (dän.)

31.07.2013 - Faroese Whalers will need a License for 2015 (World Fishing)

09.08.2013 - Earth Island Journal: Faroe Islanders May Soon Need Licenses to Participate in Traditional Whale Hunts

Teilerfolg nach der WDSF-Strafanzeige wegen unsachgemäßer Waltötungen
 Der Anfang vom Ende des Walmordens?

Walmord auf den Färöer-InselnWDSF 31.07.2013 - Die Grindwaljagd auf den Färöer-Inseln ist ab 01. Mai 2015 Einwohnern und Walfängern verboten, die keine gesetzliche Lizenz zum Töten der Wale besitzen.

Nachdem sich die ProWal- und WDSF-Geschäftsführer Andreas Morlock und Jürgen Ortmüller im Jahr 2010 auf den Färöer-Inseln als Pseudo-Angler unter die Walfänger begeben hatten und mit vielen Einwohnern sprachen, konnten sie etliche Gesetzesverstöße bei der Waljagd feststellen.

Das WDSF reichte daraufhin bei der zuständigen Bundespolizei in Dänemark, welche die Justizaufsicht auf den Färöer-Inseln ausübt, eine Strafanzeige ein. Insbesondere bei einer Grindwaljagd in Klaksvik im Jahr 2010 wurden mehrfache Verstöße gegen die Färöer-Gesetze zur Treibjagd vom WDSF moniert (s. nachf. Video). Die Generalstaatsanwaltschaft in Kopenhagen teilte dem WDSF im Mai 2013 abschließend mit, dass bei der Vernehmung von Beteiligten der Grindwaljagd selbst keine Verstöße festgestellt werden konnten. Allerdings wurde auch das färöische Ministerium für Ernährung einbezogen, das jetzt an den neuen Vorschriften des Delfinfangs durch das Fischereiministerium der Färöer mitgewirkt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem WDSF ausdrücklich vorgeschlagen, seine "Überzeugungen im politischen Prozess geltend zu machen". Das Ergebnis findet sich nun auch in dem neuen Gesetzesvorschlag zu den Methoden des Grindwalfangs auf den Färöer-Inseln der unmittelbar nach Abschluss der Strafermittlungen vorgelegt wurde.

Weiterhin wurden durch die Generalstaatsanwaltschaft die WDSF-Vorwürfe der kommerziellen Verwertung des Grindwalfleischs bestätigt. Demnach wurden im Hotel Hafnia und dem Restaurant Marco Polo sowie an Marktständen in der Hauptstadt Tórshavn Grindwalfleisch verkauft. Der Verkauf sei allerdings erlaubt, so die Strafermittlungsbehörde, wenn dem betreffenden Unternehmen eine Zulassung erteilt worden sei. Die Vorschriften über den kommerziellen Verkauf des Walfleischs wurden allerdings erst nach der WDSF-Strafanzeige erlassen. Es wurde von der Justizbehörde offen gelassen, ob die beiden Unternehmen diese Lizenz zum Zeitpunkt der gemeldeten Verstöße besaßen.

Bisher haben sich jeweils teilweise tausende von Einwohnern am Abschlachten der Grindwale und anderer Delfine an unterschiedlichen Strandbereichen beteiligt. Alle aktiven Teilnehmer an einer Treibjagd auf den Färöer-Inseln müssen sich nun speziell ausbilden lassen, um ab 2015 Grindwaljagden und das Abschlachten durchführen zu dürfen, denen alljährlich etwa 850 Grindwale und andere Delfinarten zum Opfer fallen. Die Jäger dürfen nur noch einen Haken mit halbrundem Kopf und eine Art Lanze zum Töten der Tiere verwenden. Der Einsatz von Messern wird weitgehend verboten. Der Färinger Naturschützer Rúni Nielsen dazu: "Eine große Mehrheit der Teilnehmer der Grindwaljagden wird sich nicht die Mühe machen, an diesen obligatorischen Walfang-Kursen teilzunehmen und vermutlich wird der Walfang dadurch beendet werden können. Je weniger Personen an den Pflichtkursen teilnehmen, desto weniger wird die Walfangjagd ein Teil der Färöer-Tradition. Die Bekanntgabe der gesetzlichen änderungen wie die Walfangjagd in Zukunft auf den Färöern zu betreiben ist,  ist ein gutes Zeichen. In Neufundland wurden in den 1960er Jahren ähnliche neue Regeln ausgegeben. Die meisten Walfänger nahmen an den Kursen nicht teil, sodass der Walfang dort inzwischen fast völlig eingestellt wurde. Dies wird auf den Färöer-Inseln nicht eine sofortige Beendigung des Grindwalfangs bedeuten, aber es der Anfang vom Ende." Aufgrund der fortlaufenden Abschlachtungen darf die Aussage von Rúni Nielsen bezweifelt werden.

In einem Bericht des Earth Island Journal wird Rúni Nielsen zitiert, dass die neuen Lizenzauflagen für den Walfang insbesondere solch brutale Waljagden wie in Klaksvik im Jahr 2010, die das WDSF in seine Strafanzeige einbezogen hatte, verhindern könnten: “Many people won’t bother to receive the training and will be eliminated from the slaughter for that reason. The slaughter will lose its appeal to many, and its role as a Faroese tradition will lessen," Nielsen says. He notes that the changes to killing methods could reflect an effort to prevent a repetition of a particularly brutal whale hunt in Klaksvík in 2010."

Neue Rechtsgrundlage der Färöer-Inseln nach WDSF-Strafanzeige

 

 Färöer-Medien berichten über die WDSF-Strafanzeige

20.01.2011 - Dänische Polizei ermittelt aufgrund einer WDSF-Strafanzeige im Februar 2011 direkt auf den Färöer-Inseln gegen die Walfänger (Heimabeiti Färöer-Homepage)

01.09.2010 - Färöer-Zeitung "Vagaportalurin" berichtet über WDSF-Strafanzeige gegen Polizeiinspektoren

Die dänische Polizei hat am 06. Februar 2011 auf den Färöer-Inseln aufgrund der WDSF-Strafanzeige wegen der Walfänge am 08. und 09. Juli 2010 in Husavik und am 23.07.2010 in Klaksvik ermittelt. In 2010 gab es insgesamt 15 Waljagden auf den Färöer-Inseln. Die Schlachtungen in Husavik (193 getötete Wale) und Klaksvik (228 getötete Wale an zwei aufeinander folgenden Tagen) waren möglicherweise irregulär und die dänische Polizei ist dabei, dies zu untersuchen.

(WDSF - akt. 2013) Die Tierschützer des WDSF hatten zwei skandalöse Walfänge in den Inselorten Klaksvik und Husavik aufgedeckt, bei dem die Bewohner versucht hatten, unter schwierigsten Umständen Walschulen mit 228 Tieren (Filmbericht: Klaksvik) und 193 Tieren (Filmbericht: Husavik) zu töten. In Klaksvik war ein Strandbereich wegen Bauarbeiten gesperrt, sodass die Tiere in tiefem Wasser des Hafenbereichs in der Dunkelheit der Nacht getötet werden mussten. Dabei wurden die Wale unsachgemäß mit nicht zugelassenen Haken und Messern massakriert. Bei starkem Sturm fehlte es in Husavik mit nur 126 Einwohnern an Helfern für die Waljäger, sodass ein Großteil der Grindwale während der Nacht über mit Seilen an Booten festgebunden wurde, um sie erst bei Anbruch des Tages abzuschlachten. 169 Wale wurden dabei in Husavik am 08.07.2010 abgschlachtet und 24 Tiere erst am nächsten Morgen. Dabei befanden sich auch schwangere Walweibchen und Walbabys. Solch ein Vorgehen ist allerdings selbst nach den Färöer-Regeln untersagt. In den nationalen Vorschriften heißt es, dass die Wale kurz und schmerzlos getötet werden müssen. Jürgen Ortmüller stelle mit dem WDSF Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen die Verantwortlichen und gegen die Polizeikommandanten, welche die Waljagd geleitet hatten.  Mit den Ermittlungen und Zeugenbefragungen wurde die dänische Polizei von der Staatsanwaltschaft in Kopenhagen beauftragt, weil die Färöer-Polizei nicht selbst gegen sich ermitteln darf. Plötzlich fanden sich jedoch keine Zeugen bei den Färöer-Bewohnern, um den eigenen Regelverstoß zu bestätigen. Die dänische Generalstaatsanwaltschaft teilte dem WDSF mit, dass sie daher das Verfahren einstellen müsse. Gleichzeitig ermutigte die dänische Ermittlungsbehörde Ortmüller jedoch in dem Schreiben „seine Anliegen des Walschutzes auf der politischen Ebene fortzuführen“.

 

Walfang als Tierquälerei in Klaksvik/Färöer - YouTube-Video

 https://www.youtube.com/watch?v=-Pn2Z4Bia1A

 

Das Abschlachten von 228 Grindwalen im Juli 2010 (s.Video) zog sich in Klaksvik bei abnehmender Beteiligung bis tief in die Nacht hinein, wobei der Todeskampf mancher Tiere mehrfach so lange dauerte wie vorgegeben, zumal Todeswerkzeuge eingesetzt wurden, deren Verwendung unzulässig ist (falsche Messer etc.). An der Waljagd waren etliche unkundige Einwohner von Klaksvik beteiligt. Laut Färöer-Gesetz muss jeder Wal innerhalb von 30 Sekunden getötet sein. Entgegen den Vorschriften wurden die Kadaver erst am nächsten Morgen vollständig auf dem Pier gelagert. Es wurden Walbabys aus dem Leib ihrer Mütter geschnitten, die die ganze Nacht noch mit der Nabelschnur verbunden waren und im Todeskampf der Walkühe qualvoll verendeten. Auch Neugeborene befanden sich unter den toten Tieren. 

Die Strafanzeige wurde gegen die verantwortlichen Polizeichefs der Waltreibjagden bei der Polizeistelle von Kára Thorsteinsson, der für den nördlichen Bereich der Färöer Inseln zuständig ist, und Andrew Poulsen, für den mittleren Bereich des Landes, gestellt. Da die Färöer-Polizei nicht gegen eigene Polizeibeamte ermitteln darf, wurde die Polizei des Mutterlandes Dänemark durch die Staatsanwaltschaft in Kopenhagen mit den Ermittlungen beauftragt.

Sandoy Portalurin - Zeugenbefragung durch die dänische Polizei auf den Färöer-Inseln nach der
WDSF-Strafanzeige (Februar 2011)

Foto: vagaportal.fo

WDSF-Anzeige gegen Färöer-Polizeiinspektor
Kára Thorsteinsson

Das WDSF hatte neben den blutigen Umständen der Treibjagden auch den nach ursprünglich dänischen Angaben verbotenen kommerziellen Verkauf des Walfleischs in Restaurants der Färöer-Inseln beanstandet. Die Staatsanwaltschaft führte dazu die Aussage eines einzelnen Zoo-Professors an, der ausgesagt hatte, dass es keinen kommerziellen Verkauf gäbe. Den öffentlichen Walfleischverkauf konnte das WDSF allerdings durch eindeutiges Bildmaterial beweisen. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hatte das WDSF im Dezember 2012 Einspruch eingelegt.

08.10.2012 - Bestätigung der zuständigen Staatsanwaltschaft Kopenhagen (Dänemark) über die weitere Bearbeitung (dän.)

07.09.2010 - Bestätigung der Färöer-Polizeibehörde über den Eingang und die Bearbeitung der WDSF-Strafanzeige gegen die illegalen Walfangmethoden in Klaksvik und Husavik (Färöer):