Akt. Hinweis 20.06.2017: Das Projekt "Shark City" gilt in Sinsheim nach vielen Protesten und Interventionen als gescheitert. Die Betreiber des Projekts wollen nun mit Zustimmung der Stadt Pfungstadt in einem Gewerbegebiet das "Hai-Observatorium" realisieren (s.o.)


20.06.2017 - Gescheitertes Aquarium-Projekt in Sinsheim - Gemischte Reaktionen auf "Shark City"-Absage (RNZ)

Das WDSF hatte durch Helfer bei der Stadt Sinsheim Akteneinsichten vorgenommen und die Stadt mehrfach auf Mängel in den Bauunterlagen hingewiesen. Es wurde jeweils zugesagt, diese Hinweise ggf. durch weitere Auflagen zu berücksichtigen:

Von: "Stadt Sinsheim, Baurecht" <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.;
Betreff: geplantes Großaquarium Shark City in Sinsheim
Datum: 12. Juni 2017 14:05:05 MESZ
An: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sehr geehrter Herr Ortmüller,
 
da Herr Haffner sich in Urlaub befindet hat er mich gebeten, sie kurz über den Verfahrensstand zu informieren. Wie Sie evtl. auch der Presse entnehmen konnten, wurde der Bauantrag derzeit übereinstimmend ruhend gestellt, um parallel in einer Bauvoranfrage die planungsrechtliche Zulässigkeit zu klären.
 
Mit freundlichen Grüßen
Peter Csicso
 
Stadtverwaltung Sinsheim
Amt für Stadt- und Flächenentwicklung
- Baurecht -
Wilhelmstraße 14-18
74889 Sinsheim

 

 

WDSF gegen Gefangenhaltung von Haien

(WDSF - akt. April 2017) Das WDSF wird als Tierschutzorganisation die Entwicklung des Bauvorhabens "Shark City"-Aquariums in Sinsheim mit dem beabsichtigten Besatz von etwa 36 Haiarten auch aus Wildfängen mit rund 120 Tieren (s.a. TV-Interview mit den Betreibern und dem Haiexperten Dr. Erich Ritter) durch gesetzeskonforme Akteneinsichten nach dem Umweltinformationsgesetz überprüfen und sich intensiv gegen das Projekt einsetzen. Geplant sind durch das WDSF bei Zustandekommen von "Shark City" mit der Bestückung von Haien deutschlandweite Boykottaufrufe auch in Kooperation mit Reiseveranstaltern (s.u.) gegenüber der Stadt Sinsheim und juristische Interventionen.

Aquarium WDSF-Foto

In diesem Zusammenhang hatte das WDSF bei der Stadt Sinsheim am 24.02.2016 einen Antrag auf vollständige Akteneinsicht und am 08.11.2016 einen weiteren Antrag auf Anschlussakteneinsicht gestellt. Am 15.12.2016 wurde vor Ort bei der Stadt eine weitere Akteneinsicht dokumentiert. Sollte die Stadt Sinsheim das Bauvorhaben genehmigen, werden wir alles im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unternehmen, dass dort keine Haie oder andere geschützte Tierarten in Gefangenschaft gehalten werden. Bei einer wissenschaftlichen Studie wurde festgestellt, dass sich Haie viel sozialer als bisher vermutet verhalten, wie Danielle Haulsee von der University of Delaware jetzt nachweisen konnte (s. Link).

 

 

In gleichgelagerten Fällen waren Boykott-Aufrufe des WDSF erfolgreich:

- WDSF- und ProWal- Tierschützer protestieren erfolgreich - Hai-Aquarium im Hotel "Stanglwirt" wurde geschlossen

- Geplantes Hai-Aquarium in Neuwied (Deutschland) wird nach WDSF/ProWal-Protesten nicht realisiert

- Kreuzfahrtunternehmen Färöer-Boykott und Boykott einer Färöer-Metal-Band

 

Aquarium WDSF-Foto

Planungsunterlagen fehlen - Projekt noch nicht genehmigungsfähig

Am 24.11.2016 schrieb die Stadtverwaltung Sinsheim an die Betreibergesellschaft "The Seven Seas Aquarium", dass für die Baugenehmigung noch die "Anpassung der Unterlagen hinsichtlich der Prozessbeschreibung des geplanten abwasserrelevanten  Betriebes" und eine detaillierte Planung "hinsichtlich der Versickerung der anfallenden Niederschlagswasser" ebenso wie die "wasserrechtliche Genehmigung" fehle. Das Brandschutzkonzept würde sich in Bearbeitung befinden. Weiter heißt es, dass die "Baurechtsbehörde jedoch erst eine Genehmigung erteilen kann (selbst wenn die vorstehenden Punkte geklärt wären), wenn der Bebauungsplan "Neuland" einen Stand entsprechend § 33 BauGB erreicht hat". Dies sei derzeit noch nicht gegeben. In einem Kurzinterview mit Sinsheim TV anlässlich einer Veranstaltung von Bündnis90/Die Grünen gegen das Projekt "Shark City" in der Sinsheimer Gemeindehallte spricht Oberbürgermeister Jörg Albrecht davon, dass derzeit zum Genehmigungsverfahren eine Rechtsprüfung vorzunehmen sei und dass der Gemeinederat die Entscheidung treffen wird, ob das Projekt genehmigungsfähig wird. Anfang Mai 2017 teilte das Rathaus in Sinsheim mit, dass ein Bauvorbescheidsantrag der Shark-City-Initiatoren aufgrund des aktuellen Bebauungsplans das Vorhaben nicht zulassen würde.

Salzwassereinleitung unzulässig

"Shark City" in Sinsheim/Wasservolumen - WDSF-FotoZuvor hatte die Stadtverwaltung Sinsheim darauf hingewiesen, dass sie für die tier- und artenschutzrechtlichen Aspekte nicht zuständig sei, sondern im Verfahren das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises beteiligt sei. Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg schrieb am 01.06.2016 an die Stadtverwaltung Sinsheim, dass "die eingereichten Antragsunterlagen teils widersprüchlich und unvollständig sind". Dies teilte die Stadtverwaltung am 07.07.2016 der Betreibergesellschaft mit. Demnach sei der Vorschlag des Betreibers, das Salzwassereinleitungsverbot in das öffentliche Kanalsystem dadurch aufzuheben, indem das Salzwasser mit Regen- und Trinkwasser verdünnt werden solle, nicht zulässig ist, weil die Salzfracht unverändert bleibt. Gleichzeitig schlägt das Wasserrechtsamt jedoch eine gedrosselte Einleitung des unverdünnten Salzwassers in den städtischen Kanal vor. Dies erscheint jedoch unlogisch, weil auch dann die Salzfracht unverändert bleibt.

Probleme sieht das Wasserrechtsamt auch bei der Ableitung des Niederschlagswassers, die ebenfalls widersprüchlich dargelegt sei, weil einerseits von einer Versickerung auf dem Grundstück gesprochen würde und andererseits im Entwässerungsplan zwei Ableitungen in den Ilvesbach eingezeichnet sind, der allerdings bereits hydraulisch überlastet ist, so das Wasserechtsamt.

In einer Stellungnahme des Betreibers heißt es, dass für die verschiedenen Aquarien rund 10.000 Kubikmeter (10 Mill.) salzhaltigen Wassers erforderlich sind, wobei die Stadt Sinsheim entsprechend der Abwassernutzung darauf hingewiesen habe, dass eine Einleitung von Salzen untersagt sei. Man solle eine Sondergenehmigung erteilen, heißt es gegenüber der Stadt.

Parkplatzproblem von Polizei und Stadt nicht erkannt?

Das zuständige Polizeipräsidium Mannheim hatte der Stadt Sinsheim am 20.06.2016 mitgeteilt, dass aus dem Übersichtsplan hervorgehen würde, dass die Anlage von insgesamt 210 Parkplätzen geplant sei und schreibt: "Nach grober Berechnung gemäß Stellplatzverordnung dürfte die Zahl der Stellplätze inklusive Busparkplätze ausreichend bemessen sei." Die Stadt Sinsheim hat sich diesen Ausführungen in einem hausinternen Schreiben vom 06.07.2016 "vollumfänglich" angeschlossen. Im eingereichten Brandschutzkonzept des Betreibers mit Stand vom 10.03.2016 heißt es jedoch, dass maximal von einer gleichzeitigen Anzahl von Besuchern des Objekts mit 2.296 Besuchern ausgegangen werden könne. In diesem Zusammenhang erscheint offensichtlich, dass solch eine hohe Anzahl von gleichzeitigen Besuchern kaum mit 210 Parkplätzen auskommen kann, selbst wenn ein Teil der Besucher mit dem Bus anreist. Der Projektbetreiber spricht von über 600.000 erwarteten Besuchern im Jahr. Wenn gleichzeitig in der Wirsol Rhein-Neckar-Arena in Sinsheim der Erstliga-Fussballverein TSG Hoffenheim ein Heimspiel mit rund 30.000 Zuschauern austrägt, könnte eine Verkehrschaos vorprogrammiert sein.

- WDSF- und ProWal- Tierschützer protestieren erfolgreich - Hai-Aquarium im Hotel Stanglwirt wurde geschlossen
-
Geplantes Hai-Aquarium in Neuwied (Deutschland) wird nach WDSF/ProWal-Protesten nicht realisiert!


Demo gegen Hai-Aquarium in Sinsheim am 22.04.2017
hier: Fotostrecke der Demo

24.04.2017 - Neues Hai-light vor dem Aus? (Radio Regenbogen)

24.04.2017 - Demo gegen "Shark City" Sinsheim - Zum Protestieren weit gereistZum Protestieren weit gereist (Rhein-Neckar-Zeitung)

Link zur Demo-Facebook-Gruppe: https://www.facebook.com/groups/1509964849325875

 

Sinsheim (Rhein-Neckar-Zeitung RNZ) 16.02.2017:

 

WDSF-Anmerkung zum Zeitungsbericht der RNZ vom 16.02.2017:

Hai-Aquarium in Sinsheim ("Shark-City") weiterhin in der Planung - Boykottaufrufe vorgesehen

Aquarium WDSF-FotoDer Betreiber des Aquariums braucht nach Angaben der Stadt Sinsheim nur noch den entsprechenden Antrag stellen, dass ein Sondergebiet für die Nutzung ausgewiesen wird. Darüber entscheidet dann auch der Gemeinderat. Entsprechend unserer Akteneinsicht hat die Baurechtsabteilung am 24.11.2016 den Betreiber auf den § 33 BauGB (s. Link) aufmerksam gemacht, dessen Erfüllung zu dem Zeitpunkt noch nicht gegeben war. Das Amt für Stadt- und Flächenentwicklung hatte am 30.11.2016 geschrieben, dass sich das Bebauungsplanverfahren (Neulandstr.) im Verfahrensstand nach der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB befindet. Demnach würden Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange einbezogen.

Für tierschutzrechtliche Belange ist dabei nach Angaben der Stadt Sinsheim die Veterinärbehörde des Rhein-Neckar-Kreis zuständig und nicht die Stadt Sinsheim.

Demnach sollten sich möglichst viele Menschen aus der Öffentlichkeit an die Stadt Sinsheim wenden und Bedenken (nicht nur tierschutzrechtlich) bezüglich des Bauvorhabens anmelden (z.B. Parkplatzsituation insbesondere bei Heimspielen der TSG Hoffenheim in der Wirsol Rhein-Neckar-Arena in Sinsheim, Öffentlichkeitsschaden durch angedrohte Boykottaufrufe, die das WDSF in beabsichtigter Kooperation mit Reiseveranstaltern der Stadt angekündigt hat, Gefahr für Besucher durch Platzen der Aquariumscheiben etc.).

§ 33 BauGB: https://dejure.org/gesetze/BauGB/33.html

s. insbesondere auch § 3 BauGB: https://dejure.org/gesetze/BauGB/3.html

 

 

24.02.2016 - Haie sind sozialer als gedacht (scinexx.de)

Ohne Haie stirbt das Meer (SAVE Lifewild Conservation Fund)

 

Das WDSF hatte am 08.11.2016 eine Anschlussakteneinsicht bei der Stadt Sinsheim beantragt und am 15.12.2016 durchgeführt - auszugsweise:

Von: Jürgen Ortmüller (WDSF)
Betreff: Hai-Observatorium in Sinsheim UIG-Anfrage - Antrag auf Anschlussakteneinsicht gem. Umweltinformationsgesetz
Datum: 8. November 2016 15:10:51 MEZ
An: "Stadt Sinsheim, Baurecht"

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die im April 2016 aufgrund unseres Antrags übermittelten Unterlagen. Wir beantragen nunmehr eine Anschlussakteneinsicht sämtlicher vorliegenden Unterlagen und des Schriftverkehrs bezüglich des o.a. Projekts unter Berücksichtigung sämtlicher Stellen der Stadt Sinsheim seit der letzten Akteneinsicht. Insbesondere bitten wir auch um die Übersendung der vorliegenden Unterlagen beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hinsichtlich der beabsichtigen Bestückung der Becken mit Haiarten. Außerdem bitten wir um Beantwortung der Frage, ob Becken mit Salzwasser versehen werden sollen und verweisen in diesem Zusammenhang nochmals auf den Salzwasserschaden im Tiergarten Nürnberg in der Delfinlagune, bei der aufgrund von Planungsfehlern die Becken nun mit mehreren Millionen Euro saniert werden müssen. Dort steht derzeit zur Debatte, dass das Planungsbüro nur mit 300.000 Euro versichert sein soll, und die Stadt und damit die Bürger die Sanierungskosten aufbringen müssen.

Die Betreibergesellschaft für das Projekt in Sinsheim (THE SEVEN SEAS AQUARIUM Betriebs GmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zur vorsorglichen Abwendung von Kosten für die Stadt Sinsheim durch Folgeschäden oder durch eine Insolvenz der Betreibergesellschaft hat sich die Stadt vorsorglich von den Finanzierungszusagen der finanzierenden Institute und der Solvenz der Gesellschaft zu überzeugen.

Wir bitten wie bisher um Übersendung der angeforderten Unterlagen per E-Mail. Ebenso verweisen wir auf unseren angekündigten touristischen Boykottaufruf der Region Sinsheim, falls das Projekt durch die Genehmigung der Stadt Sinsheim realisiert werden sollte, wie die Rhein-Neckar-Zeitung heute berichtet. ...

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ortmüller
WDSF-Geschäftsführer

Hier: April 2016 - Ergebnis der ersten Akteneinsicht des WDSF zum Projekt "Shark City" in Sinsheim (Lagepläne und Schriftverkehr)

 

Medienmeldungen

SWR Fernsehen: Ein Hai-Aquarium schlägt hohe Wellen

https://www.youtube.com/watch?v=1ruVHyjzS-Q&feature=youtu.be

 

Antwort der Stadt Sinsheim vom 22.02.2016

Widersprüchliche Aussagen des Oberbürgermeisters und der Stadt Sinsheim

In einem Zeitungsbericht der Rhein-Neckar Zeitung vom 19.02.2016 heißt es in der zitierten Aussage des Oberbürgermeisters von Sinsheim, Jörg Albrecht: "Wir haben immer noch keinen Bauantrag, bestenfalls Fragmente eines solchen." In dem Schreiben vom 22.02.2016 an das WDSF heißt es jedoch durch das "Amt Stadt- und Flächenentwicklung Baurecht" der Stadt Sinsheim: "Am 29.07.2015 wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Aquariums mit Gastronomie bei der Stadt Sindheim eingereicht."

In einer dem WDSF vorliegenden E-Mail von Herrn Haffner (Baurechtsabteilung/Sinsheim) an Herrn Thomas Walter, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft The Seven Seas GmbH, vom 24. November 2016 heißt es: „Wie Ihnen bereits mündlich mitgeteilt, kann die Baurechtsbehörde jedoch erst eine Genehmigung erteilen, wenn der Bebauungsplan „Neuland“ einen Stand entsprechend § 33 BauGB erreicht hat. Dies ist derzeit noch nicht gegeben.“