Aufgrund einer Eingabe von Rüdiger Hengl beim Presserat wegen der Berichterstattung in DerWesten/Westf. Rundschau über die Helikopteraktion auf den Färöer-Inseln erging eine Entscheidung zugunsten des WDSF (s.u. E-Mail vom Presserat an das WDSF). Kritisiert wurde vom Presserat lediglich, dass eine Folgeberichterstattung durch DerWesten nur in der Printausgabe (s. nachfolgender Artikel) und nicht auch online erschienen war.

Der Presserat veröffentlichte diesen Scroll-Text nach der Beschwerde von Rüdiger Hengl im Jahr 2014 (AZ: 0872/14/3) und entschied, dass die entspr. Beschwerde von ihm "unbegründet" war

Sachkenntnis und Eigeninteresse
Verfeindete Tierschützer bekämpfen einander über die Medien
Entscheidung: unbegründet
Ziffer: 8

Eine Regionalzeitung berichtet in ihrer Online-Ausgabe über einen Tierschützer, der auf den Färöer-Inseln 80 Grindwalen das Leben gerettet habe. Er sei auf die dänischen Inseln im Nordatlantik gereist, um gegen das Abschlachten der Tiere zu demonstrieren. Gemeinsam mit einem Freund habe er einen Helikopter gechartert, um mit seiner Hilfe die Tiere wieder ins offene Meer zu geleiten. Parallel sei die dänische Polizei informiert worden, die die bereits vorbereitete Jagd auf die Wale gestoppt habe. In der Kommentarfunktion zum Artikel meldet neben anderen auch der Beschwerdeführer anonym seine Zweifel an dem von der Zeitung geschilderten Vorgang an. Er habe sich mit der einzigen Helikopter-Firma auf den Färöer-Inseln in Verbindung gesetzt und dabei erfahren, dass am angegebenen Tag niemand einen Hubschrauber gechartert habe. Die Zeitung macht ein Interview mit dem Tierschützer, um den Sachverhalt zu klären. In der ersten Frage will die Redaktion von ihm wissen, was er zu den Vorwürfen des Beschwerdeführers sage. Dabei nennt die Zeitung dessen Namen. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt in diesem Fall die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen. Die Beschwerde ist unbegründet. Die mit selbstrecherchierten Informationen unterlegte Kritik des Beschwerdeführers nahe, dass es sich bei dem Beschwerdeführer nicht um einen kritischen Leser handelt, dem eine Ungereimtheit auffällt, sondern um einen Akteur mit Sachkenntnis und Eigeninteresse. Nach Informationen, die im Internet zugänglich sind, tritt der Beschwerdeführer (Anm. WDSF: Rüdiger Hengl) schon seit längerer Zeit in der Öffentlichkeit als Kritiker der Arbeit des Tierschützers auf. Das Auftreten als sein vehementer Gegner begründet ein öffentliches Informationsinteresse an der Rolle des Beschwerdeführers in diesem Streit. Deshalb durfte die Zeitung in diesem Zusammenhang identifizierend über den Beschwerdeführer berichten. Die vom Tierschützer (Anm.: Jürgen Ortmüller) geäußerte Meinung, der Beschwerdeführer gehöre seit Jahren zu den unsachlichen Kritikern gegenüber seinen Aktionen, überschreitet noch nicht die Grenze zur Schmähkritik. Daher durfte die Zeitung die klar als Meinung des Tierschützers erkennbare Textpassage veröffentlichen. (0872/14/3)


 

Treibjagd auf Meeressäuger war illegal

Helikopterflug auf den Färöer-Inseln im Jahr 2014 (lks. J. Ortmüller) - Foto: WDSF

WDSF-Bericht: Tatsächlich hatte uns der zuständige Polizeichef Sörensen auf den Färöer-Inseln während einer laufenden Treibjagd auf Grindwale auf den Färöer-Inseln im Jahr 2014 aufgrund unserer fundierten Hinweise mit Verweis auf die nationalen Rechtsgrundlagen der Färöer telefonisch bestätigt, dass es sich bei der bereits begonnenen Treibjagd auf gesichtete Meeressäuger im Fjord von Haraldsund um eine illegale Jagd handeln würde. Weil aufgrund schlechter Wetterverhältnisse die Grindwale nicht in eine offizielle Schlachtbucht getrieben werden konnten und nach unseren Hinweisen wurde die Jagd umgehend durch die Polizei gestoppt. Dadurch konnten sämtliche Grindwale gerettet werden, weil sie unbehelligt von den Walmördern ins offene Meer zurückschwimmen konnten. In Färöer-Medien war am Tag der Sichtung im Internetbereich nachweislich zuerst von "80 Grindwalen" die Rede; erst später wurde die Anzahl auf etwa 20 Grindwale korrigiert. Nachdem die Treibjagd abgesagt worden war, flogen Jürgen Ortmüller vom WDSF und Andreas Morlok von ProWal mit einem gebuchten Helikopter über andere offizielle Walfangbuchten, um diese auf weitere Walfangaktivitäten zu sichten (s. Foto).

Interview mit Jürgen Ortmüller (WDSF) zu Kritiken der Färöer-Aktion durch Rüdiger Hengl vom 08.08.2014:

Die Entscheidung des Presserats aufgrund einer weiteren Eingabe von Rüdiger Hengl richtete sich nicht gegen das WDSF.
Der Presserat teilte dem WDSF auf Anfrage zu der Presseratsbeschwerde von Rüdiger Hengl folgendes (auszugsweise) mit:

Von: @presserat.de>
Betreff: AW: Az.: jr/tr 0643/14/3-BA Beschwerde des Rüdiger Hengl ./. DerWesten online
Datum: 22. Juni 2015 16:05:53 MESZ

Sehr geehrter Herr Ortmüller,

wie Sie richtigerweise angemerkt haben, hat der Beschwerdeausschuss gegenüber dem Medium (Anm.: DerWesten) eine Missbilligung ausgesprochen und nicht Ihnen gegenüber. Für den Ausschuss ging es bei seiner Bewertung des Sachverhalts um den Umgang der Redaktion mit der Pressemitteilung des WDSF und der sich an die Veröffentlichung vom 06.08.2014 anschließenden Kritik (Anm.: durch Rüdiger Hengl), die die Darstellung der Pressemitteilung in Frage stellte.

Der Ausschuss war dabei, wie Sie der Entscheidung entnehmen können, auf Grundlage der Stellungnahme des Justiziariats der Verlagsgruppe (Anm.: DerWesten) der Ansicht, dass die Redaktion den Informationen aus der Pressemitteilung zunächst ohne eigene Recherche vertrauen durfte, da Sie der Redaktion seit Jahren als Walschützer bekannt sind. Dabei ist es vom Prinzip her unerheblich, ob diese Informationen letztlich falsch sind oder nicht. Die Aussage „Dieser (Anm.: Jürgen Ortmüller/WDSF) habe in einem Interview dann einen Aspekt seiner Ursprungsmitteilung relativiert ...“ wurde also nicht vom Presserat getätigt, sondern vom Justiziariat der Beschwerdegegnerin (Anm.: DerWesten), und wurde von uns in der Entscheidung lediglich wiedergegeben.

Das Gremium ist also ... zum Schluss gekommen, dass das Medium keinen Sorgfaltspflichtverstoß bei der Veröffentlichung der Pressemitteilung begangen hat. Der Presserat selbst hat den Wahrheitsgehalt der Aussage, es habe ein Hubschrauberflug stattgefunden, nicht geprüft und hat dazu folglich auch keine Aussage getroffen.

Der Ausschuss bemängelte die gewählte Form der Folgeberichterstattung, die den Anforderungen an eine Richtigstellung ... gemäß Ziffer 3 des Pressekodex nicht genügt ... .

Mit freundlichen Grüßen

Presserat

Hausanschrift: Fritschestraße 27-28, 10585 Berlin
Postanschrift: Postfach 10 05 49, 10565 Berlin

Anm.: Die Entscheidung des Presserats bezog sich lediglich darauf, dass das o.a. Folgeinterview mit Jürgen Ortmüller ("Drei Fragen an..."), das in der Printausgabe (DerWesten/Westf. Rundschau) veröffentlicht wurde, nicht von der Redaktion auch online gestellt wurde.

 

Hengl bestreitet nachweisliche WDSF-Aktionen

Weiterhin bestreitet Hengl eine ProWal-Aktion mit Unterstützung des WDSF mit falschen Tatsachenbehauptungen, bei der Pinger (Vergrämergeräte) vor den Färöer-Inseln im Meer platziert wurden, um Grindwalschulen von den Färöer-Inseln (erfolgreich) fern zu halten, obwoht es darüber ausführliche Berichte auf der ProWal-Homepage gibt. Ebenso bestreitet Hengl eine Pinger-Aktion in der Nähe des japanischen Ortes Taiji. Diese Aktionen, die jeweils im Frühjahr verdeckt durchgeführt wurden, fanden definitiv statt und führten in der Folge dazu, dass, solange die Akkuleistung der Pingerbatterien hielt, bis zum 21.07.2013 und im Jahr 2014, in dem im Frühjahr eine weitere Pingeraktion durchgeführt wurde, weitaus weniger Grindwale als in den Jahren zuvor getötet wurden. Es gibt etliche Zeugen, die an den Aktionen aktiv beteiligt waren.


Hengl's "wissenschaftliche Veröffentlichungen" eine Farce

Die einzige Absicht von Rüdiger Hengl besteht ganz offensichtlich darin, dem WDSF und seinem Geschäftsführer zu schaden. Die Ursachen liegen vermutlich darin, wie bereits erwähnt, dass Hengl ein vehementer Befürworter von Delfinen in Zoo-Gefangenschaft ist und das WDSF andererseits seit Jahren mehrfach dazu beigetragen hat, dass erfolgreich Delfinarien weltweit geschlossen werden mussten. Hengl weist gegenüber dem WDSF in einer Rechtfertigungsmail hochtrabend daraufhin, dass er über ein "abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium" verfüge und sich nach "wissenschaftlichen Veröffentlichungen" als Wissenschaftler bezeichnen dürfe. Merkwürdig ist allerdings, dass sich im Netz nur eine Veröffentlichung über eine zurückgenommene Patentanmeldung finden lässt. Ein fehlgeschlagenes Patent kann man allerdings kaum als wissenschaftliche Veröffentlichung bezeichnen. Hengl betätigt sich als Hobbyfotograf kooperativ mit dem Nürnberger Tiergarten, der Fotos von ihm auf der Tiergarten-Homepage veröffentlicht hat und diffamierende Facebook-Kommentare offenbar als Sprachrohr gegen das WDSF zulässt.

Hengl psychopathisch?

In einem Internet-Blog äußert sich ein Teilnehmer ("Logisch") in Zusammenhang eines Berichts aus der Süddeutschen Zeitung am 17.12.2014 ("Stürmische Wasser") zu Rüdiger Hengl (slides-only):

"Selten haben ich soviel Psychpathisches gegen Delfinschutzorganisation wie das Wal- und Delfinschutzforum und gegen deren Gründer gelesen. Dieser Hengl scheint weder fachkompetent zu sein und ist wohl eher ein Hobbyfotograf und ein Hobby-Hasser gegen Delfinschützer. Er befasst sich nicht ernsthaft mit der Delfinhaltung, sondern fast aussschließlich mit seinen maßlosen Kritiken an Delfinschützern vom Wal- und Delfinschutzforum." Es sei ausdrücklich darauf hingeweisen, dass dieser recht zutreffende Kommentar nicht aus dem Bereich des WDSF erfolgte.

Presserat lässt Hengl erneut abblitzen

In der online-Ausgabe der Zeitschrift "Natur" hieß es nach heftigen und unsachlichen Kommentaren von Rüdiger Hengl bezüglich des WDSF seitens der Redaktion ihm gegenüber: "Der Artikel oder das Kommentarfeld bieten jedoch kein Substrat für persönliche oder private Feldzüge jeglicher Art" (Anm.: gegen das WDSF und seinen Geschäftsführer). Seine Kommentare wurden dort sämtlich durch die Redaktion gelöscht. Nach Angaben von Hengl habe er auch gegen die Löschung durch die online-Redaktion von "Natur" eine Beschwerde beim Presserat eingelegt. Der Presserat teilte dem WDSF auf Anfrage am 10.02.2016 mit, dass gegenüber dem Medium "Natur" nach der Hengl-Beschwerde lediglich ein Hinweis wegen der dargestellten (erfolgreichen) Pingeraktion durch die Organisationen WDSF und ProWal ergangen ist und dementsprechend weder eine Rüge noch eine Missbilligung ausgesprochen wurde. Die Löschung seiner Kommentare durch die Redaktion war demnach nicht zu beanstanden.

Seine diesbezügliche Impertinenz mit mehrfachen Presseratsbeschwerden über öffentliche Medien wird ihm wohl bei Journalisten und online-Redaktionen nicht gerade besondere Sympathien einbringen.