(WDSF - akt. 20.10.2013 /akt. 15.12.2013) Im Juni 2011 konfrontierte das WDSF den Regierungspräsidenten Kaspar Schläpfer als Aufsichtsbehörde mit gravierenden Haltungsmängel im Delfinarium des Connyland-Vergnügungsparks in Lipperswil/Schweiz. Nach einer weiteren Eingabe vom 30.08.2011 an die politisch Verantwortlichen in der Schweiz bezüglich der Forderung eines uneingeschränkten Importverbots für Wale und Delfine reichte die Schweizer BDP-Politikerin und (Ex-) Nationalrätin Brigitta Gadient am 27.09.2011 einen entsprechenden Antrag im Nationalrat, der Vertretung des Schweizervolk, ein. Der Entscheid wurde zuerst vom Schweizer Bundesrat nicht angenommen. Allerdings beantragte der Nationalrat daraufhin ein Import- und Halteverbot für Delfine in der Schweiz. Der Ständerat, eine Vertretung aller Schweizer Kantone, befürwortete ein Importverbot ebenso wie bereits vorher die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats. Nach der Empfehlung der zuständigen Kommission entschied das Schweizer Parlament (Nationalrat und Ständerat) am 29.05.2012 mit 99 zu 72 Stimmen bei acht Enthaltungen ein Importverbot für Delfine in der Schweiz. Das WDSF hatte alle Nationalräte am 25.05.2012 kurz vor der Abstimmung in einer wissenschaftlich unterlegten Zusammenfassung über die Fakten im Connyland informiert und die Nationalräte gebeten, dem Antrag auf ein Importverbot zuzustimmen. Damit wurde das Ende für das Delfinarium im Vergnügungspark Connyland besiegelt. Am 20. Oktober 2013 fand dort die letzte Delfin-Show (TV-Bericht) statt.

Massive Kritik an "katastrophalen Haltungsbedingungen" durch WDSF und ProWal

Nachdem im November 2011 zwei Delfine im Connyland-Delfinarium starben, und damit insgesamt acht Delfine innerhalb von drei Jahren, kritisierten die beiden deutschen Tierschutzorganisationen WDSF und ProWal die Delfinhaltung aufgrund katastrophaler Haltungsbedingungen mit unverantwortlicher Medikamentengabe. Rund 30 Delfine starben dort seit Bestehen des Delfinariums. Die Tierschützer hatten dem Nationalrat interne medizinische Berichte eines Ex-Delfintrainers der Delfinanlage vorgelegt, aus der sich hohe Gaben von Antibiotika und anderer Medikamente ergaben. Auch der intensive Lärm einer benachbarten Diskothek wurde in die Haltungsvorwürfe für die sensiblen Meeressäuger einbezogen.

Connyland-Geschäftsführer und Pressesprecher Erich Brandenberger behauptete, dass die Tierschützer die Delfine vergiftet hätten, um das Delfinarium schließen zu lassen und handelte sich mit dieser starken Behauptung eine Strafanzeige des WDSF ein, über die im Dezember 2013 mit einem Strafbefehl gegen Brandenberger entschieden wurde. Das Connyland klagte bereits vor diesem Strafbefehl zivilrechtlich gegen das WDSF und ProWal aufgrund der Wortwahl „Tierquälerei“ zu einem Zeitpunkt, als noch eine weitere Strafanzeige einer Schweizer Tierschutzorganisation gegen die Connyland-Verantwortlichen anhängig war, über die das WDSF allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht informiert war. Gerichtspräsident Urs Haubensak verurteilte das WDSF und ProWal wegen einer Persönlichkeitsverletzung, obwohl man zwar durchaus die Delfinhaltung kritisieren dürfe, wie er in der mündlichen Verhandlung zugestand, aber eben nicht, solange noch ein noch nicht entschiedenes Strafverfahren wegen Tierquälerei anhängig sei.

Die Staatsanwaltschaft in der Schweiz hatte aufgrund einer Autopsie durch das Veterinärpathologische Institut der Universisät Zürich (Tierspital) für die beiden verstorbenen Delfine, die eindeutig eine Anitbiotikavergiftung durch falsche Medikamentierung seitens des Connyland festgestellt hat, einen Strafbefehl gegen einen Connyland-Tierarzt verhängt. Definitiv stellte die Staatsanwaltschaft aufgrund der Untersuchung fest, dass die Delfine nicht an einer etwaigen Vergiftung durch Tierschützer gestorben sind. Gegen den verantwortlichen Connyland-Tierarzt, Manuel Garcia Hartmann, erging ein Strafbefehl wegen fortgesetzter Tierquälerei mit einer Geldbuße von 4.000 SFR, gegen den dieser Einspruch einlegte (über den Einspruch ist noch nicht entschieden).

Wohin mit den Delfinen? Weiterer Delfintod vor dem Transfer

Heute wäre es dem WDSF nach der erstinstanzlichen Verurteilung und den strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber dem Veterinär Manuel Garcia Hartmann, der vormals im Duisburger Delfinarium tätig war, wohl erlaubt, von „Tierquälerei“ zu sprechen, aber der WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller setzt inzwischen andere Prioritäten und sagt: „Wir sind froh, dass wir wieder einmal Teil der Ursache einer Delfinarienschließung sind. Durch das schweizer Importverbot bleibt es vielen Wildfängen und Nachzuchten erspart, den Rest ihres Lebens ihr Dasein in trister Gefangenschaft zu verbringen. Bereits im letzten Jahr hatten wir dem Connyland vorgeschlagen, die drei verbliebenen Meeressäuger in einer menschenbetreuten Meeresbucht ohne kommerzielle Schwimmprogramme unterzubringen, damit sie wenigstens für den Rest ihres Lebens ein weitgehend würdiges Dasein führen können. Stattdessen war das Connyland vorsorglich dem Europäischen Erhaltungszuchtprogramm (EEP), einer privaten Vereinigung von Zoos und Aquarien, beigetreten und hätte sich damit mit seinen drei verbliebenen Delfinen an dem vom EEP praktizierten Delfinkarussel zu Zuchtzwecken beteiligen können. Hierbei werden viele zuchtfähige Delfine permanent zwischen den europäischen Delfinarien hin und her geschoben, obwohl die sensiblen Tiere in Freiheit immer in einem stabilen Sozialgefüge leben. Das ist verantwortungslos."

Nach Angaben des schweizer Mediums "20minuten" wurden die verbliebenen beiden Connyland-Delfine in die "Half Moon Dolphin Lagoon" einem Delfinarium in einer Meeresbucht auf Jamaika transferiert. Dort sollen sie auch mit den Gästen des Hotels "Half Moon" schwimmen können.

Über den Transportzeitpunkt schwieg Connyland-Geschäftsführer Erich Brandenberger allerdings beharrlich, weil er nach eigener Aussage von Tierschützern bedroht worden sei. Ortmüller: „Von unsere Seite stellt sich solch ein erneuter Vorwurf, der von Brandenberger auch nicht bewiesen ist, als Blödsinn und als Schutzbehauptung dar. Das Connyland hat vermutlich eher Angst, dass die Tiere bei einem unsachgemäßen Transport verletzt werden könnten und dies an die Öffentlichkeit kommt. Dann sind wahrscheinlich wieder die Tierschützer schuld.“ Und genauso ist es dann gekommen. Kurz vor dem Transport der drei Delfine in ein kommerzielles Meeres-Delfinarium in Jamaika starb der Delfin Angel am 3. November 2013 angeblich an einer Erkrankung der Beispeicheldrüse, die stressbedingt durch die Transportvorbereitungen hervorgerufen worden sei, hieß es vom Connyland. Damit hatte das Connyland-Delfinarium seit seinem Bestehen mehr als 30 Delfine auf dem Gewissen.

Die beiden Tierschutzorganisationen ProWal und WDSF waren auch an den Schließungen von zwei Delfinarien in Deutschland (Soltau und Münster), im Gardaland (Italien) und in Kas (Türkei) wesentlich beteiligt. Jetzt kämpfen sie für eine Schließung der letzten beiden von ursprünglich zehn Delfinarien in Deutschland (Duisburg und Nürnberg) und weiterer Delfinarien im Ausland. Eine WDSF-Gerichtsklage zur vollständigen Einsicht in die Akten der Delfinhaltung des Zoo Duisburg wurden über zwei Instanzen gewonnen.

Connyland-Rechtsanwalt stellt Forderungen an das WDSF - Ex-Connyland Junior-Chef wegen Verdachts von Tierquälerei und  Kinderschändung verurteilt

Am 18. Oktober 2012 bestätigt der Rechtsanwalt des Connyland "als Vertreter von Roberto Gasser und der Conny-Land AG" in einem Schreiben gegenüber dem WDSF folgendes und forderte gleichzeitig vom WDSF, einen Pressetext über die rechtskräftige Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch den Connyland-Direktor Roberto Gasser zu löschen und ihn nicht als "Kinderschänder" zu bezeichnen (s.u.):

Connyland-Anwälte gegenüber dem WDSF:

"Bitte bedenken Sie, dass Sie erreicht haben,

- dass der Import und damit faktisch auch die Haltung von Delfinen in der Schweiz auf Gesetzesebene verboten wurde,

- dass die Conny-Land AG die drei im Freizeitpark in Lipperwil noch lebenden Delfine in naher Zukunft an einem anderen Platz im Ausland verbringen muss,

- dass Sie mit diesen vorgenannten zwei Resultaten die im Rahmen des Zwecks des Wal- und Delfinschutz-Forums zu erreichenden Zíele zumindest für die Schweiz voll und ganz erreicht haben ...".

Gleichzeitig fordern die Connyland-Anwälte vom WDSF, die Kinderschänder-Vorwürfe gegen den Connyland Junior-Chef Roberto Gasser zu unterlassen.

Der Connyland Junior-Chef Roberto Gasser wurde zu zehn Monaten Haft (bedingt) wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen verurteilt. In dem Bericht der Schweizer ShortNews heißt es: "Der Juniorchef des Schweizer Freizeitparks 'Connyland', Roberto Gasser, ist zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Gasser habe mehrfach sexuellen Kontakt zu einem damals 13-jährigen Mädchen gehabt. Zwei Mitangeklagte bekamen ein und fünf Monate Gefängnis. Der Erste, wie Gasser, wegen sexueller Handlungen, der Zweite, weil er dem Mädchen Kokain verabreichte. Die Angeklagten behaupteten zwar, vom Alter des Mädchens nichts gewusst zu haben, dennoch fiel das Urteil des Gerichts härter aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt wurde."

Roberto Gasser wurde nach Angaben des "Beobachter" nach einer Berichterstattung über "Tierquälereien" verhaftet. In einem weiteren Beitrag der Schweizer Tierschutznews heißt es: "Im Jahr 2003 wurde Juniorchef des Connylands, Robert Gasser, wegen Verdachts der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz sowie Vorwürfen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 10 Monaten Haft verurteilt. Robert Gasser soll mit zwei anderen Personen eine 13-Jährige mit Kokain gefügig gemacht und sexuell missbraucht haben. Das Mädchen war die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin. Gassers Anwalt habe dem Opfer ein Schweigegeld von 33.000 Franken übergeben, erzählte die Mutter des Mädchens gegenüber Tele24. In diesem Zusammenhang wurde Robert Gasser auch noch  Urkundenfälschung vorgeworfen." (s.a. news.ch).