Connyland Vergnügungspark in Lipperswil (mittig Geschäftsführer Erich Brandenberger) - WDSF-Foto

 

21.10.2013 - Keine Delphinshows mehr in der Schweiz (soaktuell.ch)

Zwei Jahre nachdem die beiden deutschen Tierschutzorganisationen Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) und ProWal begonnen hatten, etliche Mängel und Todesfälle im Delfinarium des Vergnügungsparks Connyland in Lipperswil zu kritisieren und aufzudecken, fand im Oktober 2013 die letzte Delfin-Show in der Schweiz statt. Der Schließung des Delfinariums waren etliche Skandale vorausgegangen.

21.10.2013 - Keine Delfinvorstellungen in der Schweiz (Naturschutz.CH)

 

WDSF/TV-Film: Letzte Delfin-Show im Connyland-Vergnügungspark (Schweiz) am 20.10.2013:

https://www.youtube.com/watch?v=rLxH0kxMDtY


Connyland-Rechtsanwälte und Geschäftsführer/Pressesprecher Erich Brandenberger bestätigen "Aktivisten aus Deutschland" als Verursacher der Schließung des Delfinariums und des Importverbots 

Erich Brandenberger - Connyland-Geschäftsführer und Pressesprecher (WDSF-Foto)

Connyland-Geschäftführer und Pressesprecher Erich Brandenberger bestätigt am 20.08.2013 in einem englischsprachigen Interview mit World Radio Switzerland die Schließung des Delfinariums aufgrund der Aktivitäten von "Aktivisten aus Deutschland" (ProWal und WDSF), die letztendlich zu dem Schweizer Gesetz führten, das den Delfinimport in die Schweiz verbietet.

World Radio: „Connyland in the district of Lipperswil opened it’s doors in 1983 and is known primarily through his dolphin area and sealions but unfortunately not for much longer. Swiss Parliament banning the importing of whales and dolphins into Switzerland. Watching to see the dolphins before their final show day on October 20th is Connyland-Manager Eric Brandenburger. Welcome to the first of all, Eric, can you explane to our listeners, why at the winter 2013 Connyland-Dolphinarium will be no more.“
Erich Brandenberger: “Well, first of all there where some animal activist from Germany coming into Switzerland and starting a political campagne against our dolphinarium. They wanted us to close our dolphinarium as soon as possible. So at the end the hole thing went to the Swiss-Parliament and then at the end there was a new law about the animal law in Switzerland witch said, that in the future there will be no more imports of dolphins into Switzerland. So now we have a mother with her two sons in our group in Connyland, so that means for the future, we can not have young animals anymore in a natural way. So an import ban for us means the same like to close the dolphinarium. So we actionally decided to stop to keep animals and dolphins ... .“  --

Connyland-Anwälte schrieben an das WDSF

Am 18. Oktober 2012 bestätigten die Rechtsanwälte des Connyland "als Vertreter von Roberto Gasser und der Conny-Land AG" in einem Schreiben den Erfolg des WDSF folgendes und forderte gleichzeitig vom WDSF, einen Pressetext über die rechtskräftige Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen durch den Connyland-Direktor Roberto Gasser zu löschen und ihn nicht als "Kinderschänder" zu bezeichnen (s.u.):

Connyland-Anwälte gegenüber dem WDSF:

"Bitte bedenken Sie, dass Sie erreicht haben,

- dass der Import und damit faktisch auch die Haltung von Delfinen in der Schweiz auf Gesetzesebene verboten wurde,

- dass die Conny-Land AG die drei im Freizeitpark in Lipperwil noch lebenden Delfine in naher Zukunft an einem anderen Platz im Ausland verbringen muss,

- dass Sie mit diesen vorgenannten zwei Resultaten die im Rahmen des Zwecks des Wal- und Delfinschutz-Forums zu erreichenden Zíele zumindest für die Schweiz voll und ganz erreicht haben ...".

16.12.2013 - Connyland-Geschäftsführer muss zahlen (Kreuzlinger Zeitung)

13.12.2013 - Geldstrafe für Connyland- Geschäftsführer (Thurgauer Zeitung)

Erich Brandenberger (Connyland Pressesprecher/Geschäftsführer) WDSF-Foto(WDSF-13.12.2013) Der Geschäftsführer des Connyland Erich Brandenberger erhielt jetzt von der Kreuzlinger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen "übler Nachrede" gegenüber deutschen Tierschützern. Wiederholt hatte Brandenberger in der Öffentlichkeit einen Zusammenhang zwischen dem Tod von zwei Delfinen im November 2011 im Connyland-Delfinarium und dem deutschen Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) und seinem Geschäftsführer Jürgen Ortmüller hergestellt. Die Staatsanwaltschaft kam in ihrer Untersuchung zum Schluss, dass Jürgen Ortmüller und das WDSF nie tatverdächtig waren.

Auf der Connyland-Internetseite war bis vor kurzem noch zu lesen: "Mit den Anschuldigungen an unsere Mitarbeiter machen sich Jürgen Ortmüller und sein Umfeld selber dringend tatverdächtig." Brandenberger behauptete noch bis zur Schließung des Delfinariums im Oktober, dass die im November 2011 verstorbenen beiden Delfine durch Giftanschläge umgekommen seien, obgleich eine Untersuchung des Tierspitals der Universität Zürich ergeben hatte, dass die Tiere aufgrund einer falschen Medikamentierung mit Antibiotika verstorben seien. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin wegen "fortgesetzter Tierquälerei" den Connyland-Tierarzt Manuel H. mit einem Strafbefehl belegt, gegen den dieser Einspruch erhob.

Der WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller stellte aufgrund der falschen Anschuldigungen durch Brandenberger Strafanzeige wegen "übler Nachrede". Der Connyland-Geschäftsführer wiederum berief sich auf die "in der Verfassung verankerte Meinungsäußerungsfreiheit". Selbst bei der polizeilichen Einvernahme bekräftigte Brandenberger seine Vorwürfe gegen Ortmüller und kritisierte gleichzeitig die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Untätigkeit.

Pikanterweise hatte das Connyland zuerst Jürgen Ortmüller und das WDSF verklagt, weil diese noch vor dem Tod der beiden Delfine von "Tierquälerei" gesprochen und die Haltungsbedingungen kritisiert hatten, zumal bis dahin innerhalb von drei Jahren insgesamt acht Delfine verstorben waren. Das Bezirksgericht Kreuzlingen äußerte in seinem Schuldspruch bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2012 gegen die Tierschützer, dass man zwar grundsätzlich die Tierhaltung kritisieren dürfe, aber eben nicht solange noch ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen anhängig sei. Ortmüller bezeichnete das vormalige Urteil gegen die Tierschützer als paradox, weil die Staatsanwaltschaft nun selbst aufgrund der Falschmedikamentierung von fortgesetzter Tierquälerei spricht.

Der deutsche Rechtsanwalt der Tierschützer, Gerd Schönfelder, erläuterte in der Strafsache gegen Brandenberger, dass sämtliche Vorwürfe des Connyland haltlos seien und sich gar schädlich auf den Hauptberuf von Jürgen Ortmüller als Steuerberater auswirken könnten und ebenso auch für das Wal- und Delfinschutz-Forum.

Die Kreuzlinger Staatsanwaltschaft setzte im Strafbefehl gegen Brandenberger eine bedingte Geldstrafe von 750 Franken mit einer Probezeit von 2 Jahren fest. Darüber hinaus wurde Brandenberger mit einer Busse von 300 Franken und der übernahme der Verfahrenskosten von 585 Franken belegt. Der Strafbefehl gegen Brandenberger ist rechtskräftig. --