(OLG Frankfurt/M. - 18.05.2012) - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat soeben auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft gegen den Tierschutzaktivisten Paul Watson die vorläufige Auslieferungshaft aufgrund eines Haftbefehls Costa Ricas angeordnet (zum Sachverhalt vgl. vorangegangene Presseinformation von heute). In seinem Beschluss stellt das OLG fest, dass die Auslieferung Watsons nicht von vornherein unzulässig ist, insbesondere weil die vorgeworfenen Taten auch nach deutschem Recht strafbar und noch nicht verjährt wären.

Gleichzeitig hat das OLG jedoch den Auslieferungshaftbefehl unter der Bedingung außer Vollzug gesetzt, dass eine Sicherheit von 250.000,- € geleistet wird. Nach Leistung der Sicherheit, die Watson selbst angeboten hatte, wird er daher auf freien Fuß gesetzt. Er darf jedoch die Bundesrepublik Deutschland bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens nicht verlassen und muss weitere Auflagen befolgen. Da sowohl der Verfolgte bzw. sein Bevollmächtigter als auch die Generalstaatsanwaltschaft bereits über den Beschluss informiert wurden, konnte eine Pressemitteilung entgegen früherer Ankündigung schon heute erfolgen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.5.2012, Aktenzeichen 2 Ausl A 106/12

(WDSF - 18.05.2012) - Paul's Anwalt, Oliver Wallasch, hat uns gerade angerufen. Paul kommt "erst" Montag raus, weil die Gerichtskasse schon geschlossen hatte. Aber Hauptsache er kommt raus. Noch niemals in den letzten 15 Jahren wurde ein Häftling in ähnlicher Situation gegen Kaution entlassen. Dies zeige auch die Verunsicherung der Justiz, so Wallasch. Mit Sicherheit ist der Druck der E-Mail-Aktionen, die heutige Demo vor dem BMJ in Berlin und die vielen Anrufe bei den Behörden auf diese Verunsicherung zurück zu führen. Vielen Dank an alle! We will win!!!

18.05.2012 - Paul Watson kommt auf freien Fuß (Frankfurter Neue Presse)
18.05.2012 - Verhaftung des Umweltschützers Paul Watson erreicht die Politik (Extrem News)
18.05.2012 - Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet Montag über die Zulässigkeit der Auslieferung (OLG Frankfurt)
18.05.2012 - Verhaftung von Schiffskapitän Paul Watson schlägt politische Wellen - Antwort des Bundesjustizministerium an das WDSF (Pressrelation)
18.05.2012 - Brasilianischer Senator bittet Deutschland um Freilassung von Paul Watson (YouTube)
(Engl. Transkription des TV-Beitrags)

Zu der Festnahme des Umweltaktivisten Paul Watson („Sea Shephards“) in Frankfurt a.M. und seiner drohenden Auslieferung nach Costa Rica erklärt Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtspolitik und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

"Es ist zu befürchten, dass Paul Watson in Costa Rica kein faires Verfahren erwartet. Denn es ist zumindest nicht unwahrscheinlich, dass die strafrechtliche Verfolgung Watsons in Costa Rica nach so langer Zeit auch politisch motiviert ist. In diesem Fall ist eine Abschiebung unzulässig.

Ich habe großes Vertrauen in die zuständigen deutschen Behörden, dass sie alle in Betracht kommenden rechtlichen Erwägungen genau prüfen. Denn ein Verstoß gegen den „fair trial“-Grundsatz wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechte und Deutschlands völkerrechtliche Verpflichtungen. Ich habe deshalb die Bundesministerin für Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in einem Brief darum gebeten, etwaige Abschiebungshindernisse  genau prüfen zu lassen."

Volker Beck (Sprecher für Menschenrechtspolitik und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundesragsfraktion Bündnis90/Die Grünen