Gutachten über Mindesanforderungen an die Haltung von Säugetieren

In einem Schreiben vom 20.04.2017 teilt uns das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Anfrage mit:
"Das BMEL gibt Gutachten und Leitlinien über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren heraus. Diese Gutachten und Leitlinien, und damit auch das Säugetiergutachten, sind nicht rechtsverbindlich. Sie dienen vielmehr Tierhaltern, Behörden und Gerichten als Orientierung bei der Auslegung der Regelungen des Tierschutzgesetzes und unterstützen diese bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes antspricht."

Demnach ist das Säugetiergutachten bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ein hilfreiches Instrument bei einer Gerichtsklage und gegenüber Behörden, um Missstände zu unterlegen. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere Gerichte das Gutachten antragsgemäß in eine Urteilsfindung einfließen lassen.

 

Altfassung:

Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren als pdf-Datei

Neufassung (veröffentlicht Mai 2014):

Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (BMEL)

Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Anm.: Auch das WDSF war vom zuständigen Bundesministerium gebeten worden, an einer Überarbeitung des Säugetiergutachtens mitzuwirken. Wesentliche wissenschaftliche Beiträge von Tierschutzorganisationen und -verbänden wurden vom BMEL nicht übernommen: Ministerium stellt neues Säugetiergutachten vor - Massive Kritik von Tierschutz-Organisationen