Färöer-Strafanzeige
(WDSF - 2013) Eine WDSF-Strafanzeige am 19.08.2013 hat dazu geführt, dass eine anstehende Treibjagd auf 50 - 60 Weisseiten-Delfine am 10. November 2013 in Sundalagið in der Nähe des Ortes Streymnes von dem dort zuständigen Polizeichef Finnbogi Midjord gestoppt wurde, weil während des schwebenden Verfahrens aufgrund der WDSF-Strafanzeige keine Delfine getötet werden durften. Aufgrund der Strafanzeige hätte der Polizei-Direktor von Streymnes mit einem Ermittlungverfahren rechnen müssen, wenn er der erneuten Abschlachtung und der Fleischverteilung der gesichteten Delfinschule am 10.11.2013 zugestimmt hätte. Nach Angaben der Färöer-Zeitung Vágaportalurin sollten die Delfine nach dem kurzfristigen Tötungssverbot von dem Naturhistorischen Museum mit Ortungsgeräte versehen werden, um ihre weiteren Streifzüge beobachten zu können. Nach Angaben des Zeitungsberichts hätte die Delfinschule jedoch plötzlich nach Süden abgedreht und sei unbehelligt davon geschwommen.
Nach dem Abschlachten von 430 Weissseiten-Delfinen auf den Färöer-Inseln im Bezirk Hvalba am 13. August 2013 hatte das WDSF am 19.08.2013 eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Kopenhagen gestellt. Da die Polizei auf den Färöer-Inseln nicht gegen sich selbst ermitteln darf, greift in solchen Fällen die Hoheitsgewalt der dänischen Justizbehörden. Im Rahmen der Strafanzeige wurde vom WDSF beanstandet, dass das kontaminierte Fleisch* der 430 Delfine unter Aufsicht des Polizeidirektor des Distrikts Hvalba an die Bevölkerung verteilt wurde. Dabei hatte der färöische Polizeidirektor ganz offensichtlich in Kauf genommen, dass die Bevölkerung einen gesundheitlichen Schaden nehmen kann, weil das Delfinfleisch nachweislich hochgradig mit Schwermetallen* und anderen Giften kontaminiert ist.
Es wurde ebenso beanstandet, dass durch die vom WDSF in der Vergangenheit nachgewiesenen öffentlichen Verkäufe des Walfleischs nicht ausgeschlossen ist, dass das vergiftete Fleisch in den öffentlichen Verkauf an Touristen gelangt. Wie die Kopenhagener Generalstaatsanwaltschaft dem WDSF mit einem Schreiben vom 03.05.2013 in Zusammenhang mit der Ablehnung einer vormaligen WDSF-Strafanzeige mitteilte, kann sich die Lebensmittelbehörde dem Verkauf von nicht verarbeiteten Grindwalfleisch nicht widersetzen und der Verkauf von verarbeitetem Grindwalfleisch dann erlaubt ist, wenn dem betreffenden Unternehmen eine Zulassung erteilt wurde.
Eine erste Strafanzeige des WDSF (s.u.) im Jahr 2010, welche die Aufdeckung von Gesetzesverstößen bei der Waljagd zusammen mit der Organisation ProWal zum Inhalt hatte, führte dazu, dass es für Färöer-Walfänger ab dem 01. Mai 2015 erforderlich ist, eine Walfanglizenz vorzuweisen, die in entsprechenen Kursen erworben werden muss. Bisher schon waren in den verschiedenen Fangbuchten jeweils hunderte Einwohner an dem Abschlachten der Wale beteiligt, sodass alljährlich rund 850 Meeressäuger dem blutigen Gemetzel zum Opfer fielen. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig die Walfangteilnehmern mit der erforderlichen Lizenz ausgestattet sein werden, um an dem Abschlachten der Wale teilzunehmen. Der Verzehr des kostenlosen und stark mit Umweltgiften kontaminierten Walfleischs stellt eine gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung dar. Darauf weist selbst die Färöer-Regierung hin ohne allerdings ein Verbot auszusprechen. So wurde aufgrund einer geschickten gesetzlichen Regelung vermieden, dass ein unpopuläres Generalverbot des Walfangs ausgesprochen werden musste.
Mit Schreiben vom 11.09.2013 bestätigte die Kopenhagener Staatsanwaltschaft den Erhalt der WDSF-Strafanzeige vom 19.08.2013 und teilt mit, dass sie die Anzeige am 05.09.2013 an den Polizeipräsidenten der Färöer-Inseln weitergeleitet hat, da Anzeigen von strafbaren Handlungen an die Polizei zu richten sind, entspr. § 742 Abs. 1 der färöischen Prozessordnung.
Mit erneutem Schreiben vom 08.11.2013 teilt der Leiter der Staatsanwaltschaft Kopenhagen dem WDSF mit, dass der Polizeipräsident der Färöer-Inseln die Sache mit Schreiben vom 18.09.2013 zurückverwiesen hat, weil seine völlige Unbefangenheit und die seines Amtes im Zusammenhang mit der Behauptung der Sache (also der Tötung und des Weitergabe des Fleischs von 430 Delfinen) in Zweifel gezogen werden kann. Das heißt nichts anderes, als dass sich der Polizeipräsident der Färöer-Inseln als befangen erklärt hat. Dementsprechend hatte der Leiter der Staatsanwaltschaft in Kopenhagen "die Sache" erneut an die Staatsanwaltschaft Kopenhagen zur weiteren Bearbeitung verwiesen, so wie es vom WDSF von Anfang an vorgesehen war. Das behördliche Hin und Her mutet an wie ein Schildbürgerstreich, für den keiner verantwortlich sein möchte. (Hier: Zuständigkeit der dänischen Gerichtsbarkeit).
* http://www.iucnredlist.org/details/11141/0
und http://www.cms.int/reports/small_cetaceans/data/l_acutus/l_acutus.htm
Englisch:
After the hunt of 430 white sided dolphins, Aug.13, 2013, the WDSF make a criminal complaint against the police director of Hvalba dated Aug.19, 2013. It was sent to the prosecuter in Copenhagen. The Director of Public Prosecutions in Kopenhagen told WDSF with a letter from Sept.,11,2013 that the complaint was forwarded to the Director of Police of Faroes, because it could be an offense under § 742 (1) Criminal Procedure. The reason of the WDSF-complaint was the contamination of the meat of the dolphins and the free distribution for Faroe people. The population of Faroes is being poisoned by the contaminated whale meat by the responsibility of the Chief of Police of Hvalba.
Evidence:
IUCN writes: "Like other North Atlantic marine mammals, Atlantic white-sided dolphins are contaminated by organochlorines, other anthropogenic compounds and heavy metals (Reeves et al. 1999); although the effects of pollutants are not well understood in this species, they may affect reproduction or render them susceptible to other mortality factors."
http://www.iucnredlist.org/details/11141/0
CMS writes: "Pollution: A juvenile dolphin from the north-west coast of Ireland was found to have a relatively high concentration of mercury in its liver (44 ng per g wet weight). An adult male from Nova Scotia had moderately high levels of organochlorines in its blubber (Reeves et al. 1999 and refs. therein).
Hexabromocyclododecane (HBCD), a brominated flame retardant used primarily in expanded polystyrene foams and other styrene resins, was found in blubber and liver samples of Atlantic white-sided dolphins stranded on the eastern coast of United States between 1993 and 2004. However, concentrations were lower than in cetaceans from Western Europe (Kucklick et al. 2008), which is not really reassuring."
http://www.cms.int/reports/small_cetaceans/data/l_acutus/l_acutus.htm
We think it's just in moment not allowed to kill white sided dolphins on Faroe because of our criminal complaint (floating method). It's very dangerous for health to eat the meat and blubber.
Färöer-Polizei bestätigt Kinderteilnahme an Grindwaljagd als legitim
Am 13.08.2017 stellte das WDSF bei der Polizeibehörde der Färöer-Inseln Strafanzeige wegen einer nachgewiesenen Teilnahme von minderjährigen Kindern beim Grindwalfang. Der dänische Polizeichef Sten Bro Sörensen hatte den beiden Geschäftsführern von ProWal und des WDSF im Jahr 2014 anlässlich ihrer Demonstration in der Nähe der Hauptstadt Tórshavn gegen die Grindwaljagd neue Rechtsgrundlagen ("Barriers in connection with Grind") übergeben, die nach den WDSF-Strafanzeigen der Vorjahre erlassen wurden (s.a. https://www.wdsf.eu/aktionen/faeroeer-walfang/wdsf-prowal-demo-aktionen-2014). Nach der neuen Regelung dürften künftig nur noch erfahrene Walfänger an den Treibjagden teilnehmen. Für Touristen und auch für Färöer-Bewohner, die nicht direkt an der Waljagd beteiligt sind, wurde bei Waljagden eine Bannmeile eingerichtet, die auf See etwa 1,8 Kilometer und in den Walfangbuchten und im Luftraum 500 Meter beträgt.
Mit Schreiben vom 23.03.2018 teilt die Vizepolizeipräsidentin der Färöer-Inseln, Linda Margrethe Hesselberg, dem WDSF mit, dass die "Teilnahme von Kindern an dem eigentlichen Grindwalfang nach den färöischen Gesetzen nicht verboten ist" und lehnt Ermittlungen in der streitbefangenen Sache ab:
WDSF-Strafanzeige im Jahr 2014
Das WDSF hat nach 2010 und 2013 (s.u.) erneut im Jahr 2014 bei der zuständigen Polizeidienststelle auf den Färöer-Inseln Strafanzeige gestellt, um die grausame Jagd auf Wale, Delfine und die Sturmvögel-Jungtiere zu stoppen. Die Strafanzeige aus 2014 wurde im Jahr 2015 von den Strafverfolgungsbehörden der Färöer-Inseln abgelehnt, weil kein nationaler Gesetzesverstoß festzustellen gewesen sei. Das WDSF hat gegen den ablehnenden Bescheid im Juni 2015 Einspruch bei der Generalstaatsanwaltschaft in Kopenhagen/Dänemark eingereicht, der ebenfalls abgelehnt wurde.. Bedeutend wirkungsvoller als die Strafanzeigen waren alllerdings Vergrämeraktionen mit Pingern durch ProWal/WDSF-Toerschützer gegen den Delfinfang.
Die Strafanzeige im Jahr 2014 richtete sich auch gegen die verbotene Teilnahme von Kindern bei dem Schlachten von Grindwalen auf den Färöer-Inseln. Nach einer neuen Färöer-Bestimmung aus dem Jahr 2013 dürfen "nichtautorisierte Personen" (also auch nicht Kinder) nicht mehr an den Massakern teilnehmen. Die Vorschrift richtete sich in erster Linie an die Adresse von ProWal/WDSF- und SeaShepherd-Aktivisten, wobei ProWal und WDSF im Jahr 2014 auf der Inselgruppe die erste historische Demonstration gegen den Walfang durchgeführt hat.
18.11.2014 - Juristischer Sieg auf den Färöern - Beschlagnahmte Sea Shepherd-Boote freigegeben (SSCS Facebook)
31.08.2014 - Das WDSF hat in einer erneuten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen einer Grindwaljagd auf den Färöer-Inseln (Sandoy/Sandur) am 30.08.2014 beantragt, diese Jagd als irregulär zu behandeln und gegen die Verwantwortlichen strafrechtich zu ermitteln, weil "nicht authorizierte Personen" (Kinder) an der Grindwaljagd teilgenommen haben. Dies verstößt eindeutig gegen die neuen gesetzlichen Richtlinien (s.u.), die dem WDSF und ProWal Ende Juli 2014 von der dänischen Polizei in Tórshavn auf den Färöer-Inseln übergeben wurden.
Fotos aus einem Filmbeitrag des KVF-Fersehsenders: (obere Fotos mit Kindern)
Schreiben an die Polizeibehörde:
Von: Jürgen Ortmüller WDSF
Betreff: Irregular grind in Sandoy August, 30, 2014
Datum: 31. August 2014 08:48:20 MESZ
An:
Kopie:
Dear Sirs,
enclosure we send you pictures, that children was involved at the hunt of pilot whales yesterday. Because of the new rules with reference to the Proclamation no. 100, dated on the 5th of July 2013 in connection to grind it’s not allowed. It is determined in Section 11, Paragraph 1, that an area also on land may be considered as grind herding area. The magistrate has resolved, that no unauthorized people may come closer than 1 mile from the grind. Children are „unauthorized people“! From land is grind-area where unauthorized persons must stay away. On shore, the police will cordon off the grind area with strips, so that only people, who participate in the catch, may enter. Catching men has to be able to work undisturbed by „unauthorized persons“.
You can see in the uncut video by KVR that children was involved. The pilot whales are still lying in the water.
We therefore submit the application to handle this grindwaljagd as irregular. The criminal proceedings against SSCS volunteers are set down. Detainees of SSCS are released.
Please give us an answer as soon as possible, because we involve the embassy of the countries of the arrested people.
I declare for the WDSF that our letter is an criminal complaint against the police of Faroe Islands and against the involved police and NAVY of Denmark, because they don’t stop the grind because of involved children. This is a breach of the legal basis and guidelines of the pilot whaling. Please, confirm us in the short term the collection of our complaint.
Jürgen Ortmüller
Manager and founder of
Whale- and Protection-Forum (WDSF)
Video über eine Aktion von Sea Shepherd-Helfern bei der Grindwaljagd und deren spektakuläre Verhaftung:
http://kvf.fo/netvarp/sv/2014/08/30/grindarokasandi
Neue gesetzliche Richtlinien ab 2014 für den Grindwalfang auf den Färöer-Inseln nach den WDSF-Strafanzeigen der Vorjahre:
(WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller - 02.03.2014) Die Färöer-Inseln gehören zwar zum Reichsverband Dänemark, sind aber bis auf die Bereiche der Justiz und Verteidigung autonom und für ihr Handeln verantwortlich. Während die dänische Regierung einerseits immer wieder auf die Autonomie der Färöer-Inseln als Nicht-EU-Mitglied verweist, sperrte Dänemark sich für die Färöer-Inseln wiederholt bei dem internationalen übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS-übereinkommen).
Zum Foto mit dem Kind:
Als ich mit Andreas Morlok im Jahr 2010 auf den Färöer-Inseln war, haben wir uns auch (auf englisch) mit etwa 10-11 jährigen Kindern unterhalten. Sie sagten uns, dass sie fast jede Woche das Walfleisch und den Speck auf den Teller bekommen, und das obwohl selbst die Färöer-Regierung vor dem häufigen Verzehr wegen der Kontaminierung des Walfleischs warnt. Mehrfach wurde mit Fotos dokumentiert, dass Kinder bei den Walschlachtungen dabei sind und anschließend auf den toten Grindwalen tanzen.
Kindern ist m.E. niemals ein Vorwurf für bedenkliche Verhaltensweisen zu machen, denn sie sehen und hören auf den Färöer-Inseln nichts anderes, weder von ihren Eltern, in der Schule und von anderen Erwachsenen und Jugendlichen, als dass der Walfang eine alte Tradition sei und die kostenlose Fleischverwertung völlig normal sei. Der Unterschied zu unseren Schlachthäusern sei, dass diese abgeschlossen sind und der Grindwal eben nur am Strand in aller Öffentlichkeit geschlachtet werden könne. Die Kinder kennen seit ihrer Geburt nichts anderes - und das ist eines der Probleme!
Die verschiedenen politischen Parteien und die Färöer-Regierung haben Angst vor der Mehrzahl ihrer Wähler, nicht mehr gewählt zu werden, wenn sie den Walfang verbieten.
Das erschien mir nachvollziehbar, also haben wir (teilweise erfolgreich) versucht, einen anderen Weg zu beschreiten, damit die Politiker ihr Gesicht wahren und handeln können:
Das WDSF hat gegen gravierende Verstöße bei zwei Waljagden, die kurz vor unserem Aufenthalt in 2010 passiert waren, Strafanzeige gegen die verantwortlichen Polizei-Chefs in Klaksvik und Husavik gestellt. Im Jahr 2013 haben wir erneut eine Strafanzeige gegen die Tötung von 430 (ebenfalls kontaminierten) Weißseiten-Delfinen gestellt. Daraufhin hat sich die Staatsanwaltschaft in Kopenhagen/Dänemark eingeschaltet (weil Dänemark für den Bereich der Justiz zuständig ist). Im Ergebnis wurden die Strafermittlungen eingestellt, weil sich (nachvollziehbar) plötzlich keine Zeugen bei den Färingern für die unsachgemäßen Schlachtungen, die gegen eigene Gesetze verstießen, mehr fanden.
Aber: Die Strafanzeigen haben dazu geführt, dass die Färöer-Regierung danach ein weiteres Gesetz erlassen hat, welches ab 2015 vorsieht, dass nur noch Walfänger mit einer entsprechenden Ausbildung und einer daraus folgenden Lizenz an den Jagden teilnehmen dürfen. Eine ähnliche Regelung hat in den 60iger Jahren dazu geführt, dass der Walfang in Neufundland fast völlig zum Erliegen kam, weil kaum einer der Einwohner Lust hatte, das Lizensierungsverfahren zu absolvieren.
Ein ähnliches Ergebnis ist auf den Färöer-Inseln leider nicht zu erwarten. Gleichwohl werden sicherlich bis 2015 nochmals mehr Wale als jemals zuvor abgeschlachtet, aber dann wird möglicherweise eine Reduzierung eintreten.
Somit könnten die Färöer-Politiker ihr Gesicht wahren, aber auch gleichzeitig den gesundheitsgefährdenenden Walfang reduzieren und hoffentlich sogar ganz stoppen.
Jürgen Ortmüller
WDSF-Geschäftsführer
Text der Strafanzeige (Deutsch, Englisch, Spanisch)
31.07.2013 - Faroese Whalers will need a License for 2015 (World Fishing)
09.08.2013 - Earth Island Journal: Faroe Islanders May Soon Need Licenses to Participate in Traditional Whale Hunts
Teilerfolg nach der WDSF-Strafanzeige wegen unsachgemäßer Waltötungen
Der Anfang vom Ende des Walmordens?
WDSF 31.07.2013 - Die Grindwaljagd auf den Färöer-Inseln ist ab 01. Mai 2015 Einwohnern und Walfängern verboten, die keine gesetzliche Lizenz zum Töten der Wale besitzen.
Nachdem sich die ProWal- und WDSF-Geschäftsführer Andreas Morlock und Jürgen Ortmüller im Jahr 2010 auf den Färöer-Inseln als Pseudo-Angler unter die Walfänger begeben hatten und mit vielen Einwohnern sprachen, konnten sie etliche Gesetzesverstöße bei der Waljagd feststellen.
Das WDSF reichte daraufhin bei der zuständigen Bundespolizei in Dänemark, welche die Justizaufsicht auf den Färöer-Inseln ausübt, eine Strafanzeige ein. Insbesondere bei einer Grindwaljagd in Klaksvik im Jahr 2010 wurden mehrfache Verstöße gegen die Färöer-Gesetze zur Treibjagd vom WDSF moniert (s. nachf. Video). Die Generalstaatsanwaltschaft in Kopenhagen teilte dem WDSF im Mai 2013 abschließend mit, dass bei der Vernehmung von Beteiligten der Grindwaljagd selbst keine Verstöße festgestellt werden konnten. Allerdings wurde auch das färöische Ministerium für Ernährung einbezogen, das jetzt an den neuen Vorschriften des Delfinfangs durch das Fischereiministerium der Färöer mitgewirkt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem WDSF ausdrücklich vorgeschlagen, seine "Überzeugungen im politischen Prozess geltend zu machen". Das Ergebnis findet sich nun auch in dem neuen Gesetzesvorschlag zu den Methoden des Grindwalfangs auf den Färöer-Inseln der unmittelbar nach Abschluss der Strafermittlungen vorgelegt wurde.
Weiterhin wurden durch die Generalstaatsanwaltschaft die WDSF-Vorwürfe der kommerziellen Verwertung des Grindwalfleischs bestätigt. Demnach wurden im Hotel Hafnia und dem Restaurant Marco Polo sowie an Marktständen in der Hauptstadt Tórshavn Grindwalfleisch verkauft. Der Verkauf sei allerdings erlaubt, so die Strafermittlungsbehörde, wenn dem betreffenden Unternehmen eine Zulassung erteilt worden sei. Die Vorschriften über den kommerziellen Verkauf des Walfleischs wurden allerdings erst nach der WDSF-Strafanzeige erlassen. Es wurde von der Justizbehörde offen gelassen, ob die beiden Unternehmen diese Lizenz zum Zeitpunkt der gemeldeten Verstöße besaßen.
Bisher haben sich jeweils teilweise tausende von Einwohnern am Abschlachten der Grindwale und anderer Delfine an unterschiedlichen Strandbereichen beteiligt. Alle aktiven Teilnehmer an einer Treibjagd auf den Färöer-Inseln müssen sich nun speziell ausbilden lassen, um ab 2015 Grindwaljagden und das Abschlachten durchführen zu dürfen, denen alljährlich etwa 850 Grindwale und andere Delfinarten zum Opfer fallen. Die Jäger dürfen nur noch einen Haken mit halbrundem Kopf und eine Art Lanze zum Töten der Tiere verwenden. Der Einsatz von Messern wird weitgehend verboten. Der Färinger Naturschützer Rúni Nielsen dazu: "Eine große Mehrheit der Teilnehmer der Grindwaljagden wird sich nicht die Mühe machen, an diesen obligatorischen Walfang-Kursen teilzunehmen und vermutlich wird der Walfang dadurch beendet werden können. Je weniger Personen an den Pflichtkursen teilnehmen, desto weniger wird die Walfangjagd ein Teil der Färöer-Tradition. Die Bekanntgabe der gesetzlichen änderungen wie die Walfangjagd in Zukunft auf den Färöern zu betreiben ist, ist ein gutes Zeichen. In Neufundland wurden in den 1960er Jahren ähnliche neue Regeln ausgegeben. Die meisten Walfänger nahmen an den Kursen nicht teil, sodass der Walfang dort inzwischen fast völlig eingestellt wurde. Dies wird auf den Färöer-Inseln nicht eine sofortige Beendigung des Grindwalfangs bedeuten, aber es der Anfang vom Ende." Aufgrund der fortlaufenden Abschlachtungen darf die Aussage von Rúni Nielsen bezweifelt werden.
In einem Bericht des Earth Island Journal wird Rúni Nielsen zitiert, dass die neuen Lizenzauflagen für den Walfang insbesondere solch brutale Waljagden wie in Klaksvik im Jahr 2010, die das WDSF in seine Strafanzeige einbezogen hatte, verhindern könnten: “Many people won’t bother to receive the training and will be eliminated from the slaughter for that reason. The slaughter will lose its appeal to many, and its role as a Faroese tradition will lessen," Nielsen says. He notes that the changes to killing methods could reflect an effort to prevent a repetition of a particularly brutal whale hunt in Klaksvík in 2010."
Neue Rechtsgrundlage der Färöer-Inseln nach WDSF-Strafanzeige
Färöer-Medien berichten über die WDSF-Strafanzeige
01.09.2010 - Färöer-Zeitung "Vagaportalurin" berichtet über WDSF-Strafanzeige gegen Polizeiinspektoren
Die dänische Polizei hat am 06. Februar 2011 auf den Färöer-Inseln aufgrund der WDSF-Strafanzeige wegen der Walfänge am 08. und 09. Juli 2010 in Husavik und am 23.07.2010 in Klaksvik ermittelt. In 2010 gab es insgesamt 15 Waljagden auf den Färöer-Inseln. Die Schlachtungen in Husavik (193 getötete Wale) und Klaksvik (228 getötete Wale an zwei aufeinander folgenden Tagen) waren möglicherweise irregulär und die dänische Polizei ist dabei, dies zu untersuchen.
(WDSF - akt. 2013) Die Tierschützer des WDSF hatten zwei skandalöse Walfänge in den Inselorten Klaksvik und Husavik aufgedeckt, bei dem die Bewohner versucht hatten, unter schwierigsten Umständen Walschulen mit 228 Tieren (Filmbericht: Klaksvik) und 193 Tieren (Filmbericht: Husavik) zu töten. In Klaksvik war ein Strandbereich wegen Bauarbeiten gesperrt, sodass die Tiere in tiefem Wasser des Hafenbereichs in der Dunkelheit der Nacht getötet werden mussten. Dabei wurden die Wale unsachgemäß mit nicht zugelassenen Haken und Messern massakriert. Bei starkem Sturm fehlte es in Husavik mit nur 126 Einwohnern an Helfern für die Waljäger, sodass ein Großteil der Grindwale während der Nacht über mit Seilen an Booten festgebunden wurde, um sie erst bei Anbruch des Tages abzuschlachten. 169 Wale wurden dabei in Husavik am 08.07.2010 abgschlachtet und 24 Tiere erst am nächsten Morgen. Dabei befanden sich auch schwangere Walweibchen und Walbabys. Solch ein Vorgehen ist allerdings selbst nach den Färöer-Regeln untersagt. In den nationalen Vorschriften heißt es, dass die Wale kurz und schmerzlos getötet werden müssen. Jürgen Ortmüller stelle mit dem WDSF Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen die Verantwortlichen und gegen die Polizeikommandanten, welche die Waljagd geleitet hatten. Mit den Ermittlungen und Zeugenbefragungen wurde die dänische Polizei von der Staatsanwaltschaft in Kopenhagen beauftragt, weil die Färöer-Polizei nicht selbst gegen sich ermitteln darf. Plötzlich fanden sich jedoch keine Zeugen bei den Färöer-Bewohnern, um den eigenen Regelverstoß zu bestätigen. Die dänische Generalstaatsanwaltschaft teilte dem WDSF mit, dass sie daher das Verfahren einstellen müsse. Gleichzeitig ermutigte die dänische Ermittlungsbehörde Ortmüller jedoch in dem Schreiben „seine Anliegen des Walschutzes auf der politischen Ebene fortzuführen“.
Walfang als Tierquälerei in Klaksvik/Färöer - YouTube-Video
https://www.youtube.com/watch?v=-Pn2Z4Bia1A
Das Abschlachten von 228 Grindwalen im Juli 2010 (s.Video) zog sich in Klaksvik bei abnehmender Beteiligung bis tief in die Nacht hinein, wobei der Todeskampf mancher Tiere mehrfach so lange dauerte wie vorgegeben, zumal Todeswerkzeuge eingesetzt wurden, deren Verwendung unzulässig ist (falsche Messer etc.). An der Waljagd waren etliche unkundige Einwohner von Klaksvik beteiligt. Laut Färöer-Gesetz muss jeder Wal innerhalb von 30 Sekunden getötet sein. Entgegen den Vorschriften wurden die Kadaver erst am nächsten Morgen vollständig auf dem Pier gelagert. Es wurden Walbabys aus dem Leib ihrer Mütter geschnitten, die die ganze Nacht noch mit der Nabelschnur verbunden waren und im Todeskampf der Walkühe qualvoll verendeten. Auch Neugeborene befanden sich unter den toten Tieren.
Die Strafanzeige wurde gegen die verantwortlichen Polizeichefs der Waltreibjagden bei der Polizeistelle von Kára Thorsteinsson, der für den nördlichen Bereich der Färöer Inseln zuständig ist, und Andrew Poulsen, für den mittleren Bereich des Landes, gestellt. Da die Färöer-Polizei nicht gegen eigene Polizeibeamte ermitteln darf, wurde die Polizei des Mutterlandes Dänemark durch die Staatsanwaltschaft in Kopenhagen mit den Ermittlungen beauftragt.
Sandoy Portalurin - Zeugenbefragung durch die dänische Polizei auf den Färöer-Inseln nach der
WDSF-Strafanzeige (Februar 2011)
WDSF-Anzeige gegen Färöer-Polizeiinspektor
Kára Thorsteinsson
Das WDSF hatte neben den blutigen Umständen der Treibjagden auch den nach ursprünglich dänischen Angaben verbotenen kommerziellen Verkauf des Walfleischs in Restaurants der Färöer-Inseln beanstandet. Die Staatsanwaltschaft führte dazu die Aussage eines einzelnen Zoo-Professors an, der ausgesagt hatte, dass es keinen kommerziellen Verkauf gäbe. Den öffentlichen Walfleischverkauf konnte das WDSF allerdings durch eindeutiges Bildmaterial beweisen. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hatte das WDSF im Dezember 2012 Einspruch eingelegt.
08.10.2012 - Bestätigung der zuständigen Staatsanwaltschaft Kopenhagen (Dänemark) über die weitere Bearbeitung (dän.)
07.09.2010 - Bestätigung der Färöer-Polizeibehörde über den Eingang und die Bearbeitung der WDSF-Strafanzeige gegen die illegalen Walfangmethoden in Klaksvik und Husavik (Färöer):