Nachdem der Zoo Duisburg durch das WDSF erfolgreich auf die Herausgabe von Daten der Delfinhaltung vom Verwaltungsgericht Düsseldorf verurteilt wurde, hat das WDSF gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt, weil der Zoo weiterhin nicht sämtliche Vorkommnisse im Delfinarium veröffentlicht. Bei dem Verhandlungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 2016 bekam das WDSF in beiden Instanzen recht.

 

Verwaltungsgericht Düsseldorf 26. Kammer (WDSF-Foto)Das Wal- und Delfinschutz-Forum wirft dem Zoo Duisburg bei der Haltung der Großen Tümmler Medikamentenmissbrauch und verschwiegene Vorkommnisse vor. Um dies zu beweisen, klagte das WDSF auf Einsicht in die Behandlungsdaten der Tiere. Der Zoo verweigerte das bislang. Im Oktober 2014 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Zoo verurteilt, weitere Daten zu veröffentlichen, wobei der Zoo die Vorkommnisse bisher jedoch nicht vollständig veröffentlicht hatte. Das WDSF hatte daher Berufung eingelegt, über die im Dezember 2016 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zugunsten des WDSF entschieden wurde.

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