• 28.01.2020 - Bundesgerichtshof weist Beschwerde durch "dolphin aid" gegen das WDSF zurück (Hamburger Abendblatt) - Vorwürfe auf der WDSF-Homepage haben damit Bestand:
    https://www.wdsf.eu/delfintherapie/dolphin-aid

  • 11.04.2019 - „dolphin aid“ verliert weitgehend die Berufung vor dem OLG Köln gegen das WDSF (MND)

  • 01.11.2017 - Delphintherapievermittler dolphin aid e.V. verliert Klage gegen das WDSF (MND)

    Der Klageantrag von "dolphin aid e.V." gegen das WDSF wurde in 20 Klageanträgen vom Landgericht Köln abgewiesen. Das WDSF darf dementsprechend seine auf seiner Homepage dargestellte kritische Berichterstattung über den fragwürdigen Delfintherapievermittler aus Düsseldorf weiterhin veröffentlichen. U.a. wies der Richter des LG Köln in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass "dolphin aid" sich Kritik gefallen lassen müsse und dass Inhalte der WDSF-Homepage über den Delfintherapievermittler bewiesen zutreffend seien und einige Klagepunkte vom Kläger nicht angegriffen worden wären.

    WDSF-Aussagen sind u.a.: „Die von »dolphin aid« vermittelte Delfintherapie ist kommerziell und ein Missbrauch sensibler Meeressäuger.“ Die alljährliche Spenden-Gala vorwiegend im InterConti-Hotel Düsseldorf bezeichnet das WDSF mit dem Titel "Alljährliche Abzocke von dolphin aid?", wobei diese Aussage weder vom Landgericht Köln (Az.: 28 O 368/16) in dem Gerichtsverfahren durch "dolphin aid" gegen das WDSF noch vom Landgericht Berlin (Az.: 27 O 707/17) im Rahmen eines Beschlusses nach einem Antrag auf Einstweilige Verfügung durch "dolphin aid" gegen den Düsseldorfer Express als unzulässige Schmähkritik eingestuft wurde, sondern als zulässige Bewertung aufgrund einer freien Meinungsäußerung.

    Gegründet wurde der Verein "dolphin aid" von Kirsten Kuhnert im Jahr 1995. Kuhnert hat 2009 als bezahlte Programmdirektorin in das Management des Delfintherapiezentrums "Curacao Dolphin Therapy Center" (CDTC) auf Curacao gewechselt, wohin Spendengelder von "dolphin aid" fließen.

    hier: Urteil des Landgericht Köln vom 25.10.2017 dolphin aid ./. WDSF (Entscheidungsgründe)
    hier: Urteil des Landgericht Köln vom 25.10.2017 dolphin aid ./. WDSF  (vollständiges Urteil)

    04.06.2018 - Delfintherapievermittler „dolphin aid“ geht in die Berufung gegen das Wal- und Delfinschutz-Forum (MND)
    In der mündlichen Verhandlung der Berufung durch "dolphin aid" vor dem Oberlandesgericht Köln am 07.06.2018 (AZ 15 U 170/17) hat die Gerichtskammer bereits darauf hingwiesen, dass sie dem Urteil des Landgericht Köln im Wesentlichen folgen wird. Das Urteil soll am 05.07.2018 verkündet werden. Das WDSF wird nach Vorlage des Berufungsurteils Stellung nehmen und das Urteil veröffentlichen. Dass Kirsten Kuhnert zuerst den Verein "dolphin aid" im Jahr 1995 gegründet hat und dann 2009 als bezahlte Programmdirektorin in das von ihr mit errichtete Delfintherapiezentrum "CDTC" auf Curacao gewechselt ist, bezeichnete einer der Richter des OLG Köln als "Honi soit qui mal y pense" (ein Schelm, wer Böses dabei denkt).

  • 16.03.2017 -

  • 13.12.2016 - WDR-TV Bericht zu der gewonnenen WDSF-Klage gegen den Duisburger Zoo (0:33 Min.):

    https://www.youtube.com/watch?v=Pvpb8zQGwcU

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zoo Duisburg verurteilt - Angaben zur Delfinhaltung müssen herausgegeben werden - WDSF beantragt erfolgreich Berufung wegen zurückgehaltener Veröffentlichungen des Zoos

WDSF-Foto (Timm Ortmüller Photography)

WDSF-Klage gegen Stadt Duisburg und Zoo Duisburg

November 2012 - (WDSF) - Entsprechend des Protokolls des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus Juli 2012 wegen der WDSF-Klage gegen die Stadt Duisburg bezüglich der Akteneinsicht in die Haltungsunterlagen der Delfine des Delfinariums ist der Zoo Duisburg direkt gesetzlich verpflichtet, die begehrten Auskünfte über die Delfinhaltung zu erteilen. Der Richter der 26. Kammer äußerte während der Verhandlung gegen die Stadt Duisburg (die ihrer Auskunftspflicht nachgekommen war), dass er bei einer erneuten Klage des WDSF direkt gegen die Zoo Duisburg AG im Sinne des WDSF entscheiden werde. Der vorsitzende Richter begründete den Anspruch auf Akteneinsicht im Zoo für das WDSF wie folgt: "Das Gericht weist darauf hin, dass es sich bei den von der Klägerin (Anm.: WDSF) begehrten Informationen um solche handelt, die dem Umweltinformationsgesetz unterfallen und dass nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 UIG NRW der Zoo als juristische Person des Privatrechts, die der Kontrolle der Stadt Duisburg unterliegt, selbst auskunftspflichtig ist."

Das WDSF hat im November 2012 Klage direkt gegen die Zoo Duisburg AG vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt (s.o.), weil sich der Zoo bisher geweigert hat, Einsicht in die Haltungsunterlagen der Delfine zu gewähren, obwohl gerade diese Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz vorgesehen ist.